Naturschutz:"Schottergärten sind Schwarzbauten"

Naturschutz: Steine statt Gras: Weil unbebaute Flächen grün und wasserdurchlässig sein müssen, ist das eigentlich nicht erlaubt.

Steine statt Gras: Weil unbebaute Flächen grün und wasserdurchlässig sein müssen, ist das eigentlich nicht erlaubt.

(Foto: Carola Vahldiek/mauritius images)

Viele Gemeinden diskutieren gerade darüber, Steinwüsten vor dem Haus zu verbieten. Das ist seltsam - denn eigentlich sind die schon jetzt nicht erlaubt.

Von Andreas Remien

Klar, schön sind sie nicht. Vögel machen um sie einen großen Bogen, von der Biene und eigentlich allen anderen Tieren mal ganz zu schweigen. Schlecht für das Mikroklima sind sie ebenso, und das Regenwasser fließt irgendwie auch nicht mehr richtig ab. Aber Schottergärten gleich verbieten, nur weil sie ein ökologisches und in aller Regel ästhetisches Desaster sind? Lieber nicht, beschloss vor Kurzem die Gemeinde Haar bei München - und ist damit nicht allein. Besonders im Frühling wird in vielen Kommunen wieder viel diskutiert. Oft scheitert ein Verbot vor allem an konservativen und liberalen Gemeindevertretern, die zwar auch fast alle irgendwie gegen die Schotterwüsten sind, den Bürgern aber lieber nicht die Steine aus den Gärten klauen wollen wie einst die Grünen die Currywurst aus den Betriebskantinen.

Solche ideologischen Auseinandersetzungen könnten sich die Gemeinde- und Stadträte bei dem Thema allerdings sparen, findet Martin Klimesch. "Schottergärten sind schon jetzt verboten", sagt der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der Kanzlei Mundigl & Klimesch in München. Warum das so ist, hat er gerade in einem Aufsatz zusammengetragen. In den Landesbauordnungen der Länder gibt es oft gleich zwei Bestimmungen, die das Verbot begründen. In Bayern zum Beispiel schreibt das Gesetz in Artikel 7 Absatz 1 Nummer 1 vor, dass unbebaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen sind. Viele Schottergärten sind allerdings auf einer Folie oder einem Vlies angelegt. Die Fläche ist dann größtenteils versiegelt. "Solche Schottergärten verstoßen daher gegen die geltende Rechtslage", sagt Klimesch.

Wie in vielen anderen Bauordnungen gibt es auch in der bayerischen Version außerdem ein Begrünungsgebot. Flächen müssen demnach begrünt oder bepflanzt werden. "Diese Verpflichtung ist bereits mit der Anlage eines Rasens erfüllt", sagt Klimesch. Schottergärten erfüllen die Anforderung dagegen nicht. "Grau ist nun mal nicht Grün", sagt Klimesch. Damit sind Schottergärten zwar nicht explizit verboten. "In Hinblick auf den klaren Wortlaut ist die Bestimmung jedoch eindeutig", betont Klimesch. Die Forderung nach einer Bepflanzung ergebe sich außerdem durch den angestrebten Zweck des Gesetzes, Flächen zu begrünen statt sie zu versiegeln.

Das musste vor zwei Jahren auch die Stadt Hameln erfahren, die sich offenbar viel mit Zahlen, dafür aber wenig mit der niedersächsischen Bauordnung beschäftigt hatte. Weil die Steinwüsten in der Pflege als vergleichsweise billig gelten (aber tatsächlich oft nicht sind), wurde konsequenterweise der Vorplatz des Finanzamts regelrecht zugeschottert. Auf eine kleine Anfrage der Grünen musste vor zwei Jahren aber die niedersächsische Landesregierung klarstellen, dass "nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen" sein müssten. "Auf diesen Flächen muss Vegetation überwiegen, sodass Steinflächen aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringerem Maße zulässig wären", führte die Landesregierung aus, "großflächige Steinflächen, wie im Fall des Finanzamtes Hameln, entsprechen dieser Forderung nicht." Die Schotterlandschaft musste verschwinden.

Immer mehr Kommunen führen explizite Verbote ein

Damit es manchem Hauseigentümer nicht so ergeht wie dem Hamelner Finanzamt, schaffen manche Länder und Städte mehr Klarheit. In Bayern hat sich die Stadt Erlangen damit hervorgetan, Schottergärten bei Neu- und Umbauten explizit zu verbieten. In Nordrhein-Westfalen wollen zum Beispiel Paderborn und Dortmund mit entsprechenden Bebauungsplänen verhindern, dass neue Schottergärten entstehen. Und die Novelle des Naturschutzgesetzes in Baden-Württemberg beinhaltet ein ausdrückliches Verbot der Schottergärten. Sie seien zwar vorher schon verboten gewesen, teilte das Umweltministerium mit, aber nun seien alle Zweifel ausgeräumt.

Doch warum verbieten Verfassungsorgane etwas, was eigentlich schon vorher verboten war? "Das ist schon etwas befremdlich", sagt Klimesch. Vom bayerischen Bauministerium hört man dazu, dass es wohl bisher zu viele Deutungsspielräume gegeben habe und das Regelwerk wohl nicht jedem so geläufig gewesen sei, wie es sein sollte. Sprich: So manche Hausbesitzer, Gemeindevertreter oder Finanzämter wissen gar nicht, dass ihre Vorplätze eigentlich grün statt grau sein müssen.

Für die Kommunen ist zudem die Umsetzung des Rechts ein heikles Thema. Viele Gemeinden wie Haar wollen zum Beispiel lieber keine "Gartenpolizei". "Die Bauaufsichtsbehörde ist aber grundsätzlich zum Einschreiten gegen die baurechtlich unzulässigen Schottergarten verpflichtet", betont Klimesch. Nur in begründeten Ausnahmefällen könne sie davon absehen. "Schottergärten sind Schwarzbauten", sagt Klimesch, "weitere Diskussionen darüber kann man sich eigentlich sparen."

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