Finanzmarkt:Die Börsensteuer rückt näher

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Handelssaal der Frankfurter Wertpapierbörse (Foto: imago/imagebroker)
  • Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Scholz sieht vor, zunächst in zehn Ländern eine Steuer auf Aktienkäufe einzuführen.
  • Die vorgezeichnete Steuer auf Aktienkäufe sei aber lediglich ein erster Schritt in Richtung Börsensteuer.
  • Damit neigen sich zähe, neun Jahre laufende Verhandlungen dem Ende zu, deren Anlass die Finanzkrise 2008 war.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat einen finalen Gesetzentwurf zur Besteuerung von Finanzgeschäften in Europa vorgelegt. "Wir sind jetzt erstmals seit 2011 so weit, dass wir eine Vereinbarung erreichen können", schrieb Scholz am Montag an europäische Finanzminister. Der Gesetzesvorschlag - er liegt der Süddeutschen Zeitung vor - sieht vor, zunächst in zehn Ländern eine Steuer auf Aktienkäufe einzuführen. Scholz hatte mit den Ministern der Länder über eine Finanztransaktionssteuer verhandelt. Zuletzt hatten sie ihn gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. In dem Schreiben bittet Scholz seine Kollegen um abschließende Zustimmung. Damit neigen sich zähe, neun Jahre laufende Verhandlungen dem Ende zu.

Im Jahr 2011 hatten die europäischen Regierungen den Bürgern versprochen dafür zu sorgen, dass nach der großen Finanzkrise 2008/2009 niemals wieder Banken mit Milliarden gerettet werden müssten. Allein in Deutschland verloren Steuerzahler damals mehr als 70 Milliarden Euro. Finanzspekulanten sollten deshalb künftig Steuern zahlen, wenn sie mit risikoreichen Finanzprodukten handelten. Die sogenannte Finanztransaktionssteuer sollte Banken und Börsen an der Finanzierung der Schuldenlasten beteiligen und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die Europäische Kommission legte zügig einen Gesetzesvorschlag vor; er scheiterte allerdings am Veto vieler Mitgliedstaaten, auch dem aus Deutschland.

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Die von Scholz vorgesehene Steuer auf Aktienkäufe ist aber lediglich ein erster Schritt in Richtung Börsensteuer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die Aktien großer Unternehmen kaufen, künftig eine Steuer von 0,2 Prozent des Geschäftswertes an den Fiskus entrichten. Die Steuer gilt nur für Aktien solcher Unternehmen, die mehr als eine Milliarde Euro wert sind; in Deutschland sind das 145 Unternehmen, insgesamt in den zehn Staaten - neben Deutschland sind das Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei - mehr als 500 Unternehmen.

Zugleich sollen Ausnahmen gelten. So sind Börsengänge von Unternehmen zur Beschaffung von frischem Kapital ausgenommen; jedes Land darf zudem selbst entscheiden, ob Aktienfonds und ähnliche Produkte zur privaten Altersvorsorge besteuert werden sollen. Die große Koalition hat noch nicht entschieden, ob die Aktiensteuer in Deutschland auf private Rentenvorsorgeprodukte erhoben werden soll.

Scholz verspricht sich von der Aktiensteuer zusätzliche Einnahmen von jährlich rund 1,5 Milliarden Euro. Ein erheblicher Teil davon soll die Grundrente finanzieren. In Frankreich, Italien und Großbritannien wird bereits eine Aktiensteuer erhoben.

Die reine Aktiensteuer ist schon vor ihrer Einführung heftig umstritten. Kritiker wie die Grünen führen an, die ohnehin aktienscheuen Deutschen würden weiter abgeschreckt, in Aktien zu investieren. Vor allem aber blieben hochrisikoreiche Geschäfte wie der Handel mit Derivaten weiterhin steuerfrei. Der Gesetzesvorschlag von Scholz soll auf dem nächsten Treffen der Finanzminister unterschrieben werden. Die Steuer soll ab 2021 gelten.

© SZ vom 10.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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