Schnelles Internet:Jetzt neu: Das Recht auf fünfzehn Megabit

Lesezeit: 2 Min.

Glasfaserkabel sind eine Voraussetzung für schnelles Internet. (Foto: Matthias Rietschel/dpa)

Noch immer haben viele Menschen Schwierigkeiten, an schnelles Internet zu kommen. Bald könnten die Anbieter zu höheren Mindestgeschwindigkeiten gezwungen werden.

Von Jannis Brühl, München

Das Internet in Deutschland wird schneller, doch für viele Menschen ist es immer noch zu zäh, um es voll zu nutzen. Das gilt besonders in Randlagen jenseits der Metropolen. Für Menschen mit langsamem Internet zu Hause soll es nun leichter werden, zumindest an einigermaßen schnelle Surfgeschwindigkeiten zu kommen. Der Digitalausschuss des Bundestages hat an diesem Mittwoch einen Plan der Ampel-Fraktionen abgesegnet. Die Kapazitäten, die Anbieter mindestens zur Verfügung stellen müssen, sollen beim Download von zehn auf 15 Megabit pro Sekunde steigen, beim Upload von 1,7 auf fünf Megabit. Das dürften vor allem Menschen in abgelegenen Regionen in Anspruch nehmen können, in den Städten werden die Mindestwerte meistens erreicht.

Worum geht es?

Seit 2022 soll ein Gesetz – die TK-Mindestversorgungsverordnung –, Bürgern mit sehr langsamem Internet helfen. Sie können Anbieter zwingen, ihnen mindestens eine Download-Geschwindigkeit von zehn Megabit die Sekunde zu garantieren, beim Upload 1,7 Megabit pro Sekunde. Die Latenz – also die Reaktionszeit, die zum Beispiel bei Online-Spielen wichtig ist – beim Surfen darf weiter nicht über 150 Millisekunden liegen.

Die Mindestwerte sollen die wichtigsten Online-Aktivitäten erlauben. Dazu gehören E-Mail, Online-News, Suchmaschinen, Nutzung elektronischer Behördendienste, Arbeitssuche Online-Banking, soziale Medien, Videoanrufe in „Standardqualität“ und Teleheimarbeit. Doch Online-Dienste werden immer anspruchsvoller, zugleich das Netz im Durchschnitt immer schneller. Die langsamsten Nutzer bleiben nicht nur Außenseiter, sie fallen sogar immer mehr zurück. Ihnen soll die Aufstockung helfen.

Susanne Blohm, im Verbraucherzentrale-Bundesverband für Digitales zuständig, sagt: „Wir versprechen uns eine grundsätzlich bessere Versorgung. Dass auch Mehrpersonenhaushalte mehrere Dinge gleichzeitig online machen können, wie Home-Office oder Videostreaming.“ Sie sagt allerdings, dass viele unterversorgte Bürger von ihrem Recht nichts wüssten, sie müssten besser informiert werden. Der Ausschuss stimmte nun auch dafür, die Verfahren zu beschleunigen.

Wie viele Menschen sind betroffen?

Wie viele Menschen genau beim Internet unterversorgt sind, ist unklar. 5600 Menschen haben sich jedenfalls schon bei der zuständigen Bundesnetzagentur beschwert. In 30 Fällen stellte die Behörde formell eine Unterversorgung fest. In vier davon zwang sie Anbieter dann tatsächlich, den Betroffenen schnelleres Netz zu bieten. Viele andere Antragsteller fühlten sich unterversorgt, lagen aber in Prüfungen dann doch oberhalb der Zehn-Megabit-Grenze. Die Anpassung soll auch diesem Gefühl Rechnung tragen. Es dürften damit bald viele Menschen mehr als unterversorgt gelten als heute, die ihren Anspruch geltend machen können. Nach der Erhöhung dürften statt derzeit 1,8 Millionen dann 2,2 Millionen Adressen als unterversorgt eingestuft werden. „Adressen“ deshalb, weil nicht hinter jeder unterversorgten Adresse ein Haushalt stecken muss, der Internet braucht (Wer meint, unterversorgt zu sein, kann sich über diese Seite bei der Bundesnetzagentur melden).

Wie stehen die Internetanbieter dazu?

Die Internetanbieter hatten versucht, die neuen Untergrenzen zu verhindern. Der Digital-Branchenverband Bitkom, in dem unter anderem betroffene Unternehmen wie Telekom und Vodafone organisiert sind, erklärte vor der Abstimmung: „Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen.“ Die neuen Pflichten würden Ressourcen binden, die dann für den freiwilligen Ausbau fehlen. Bitkom argumentiert mit folgenden Zahlen: „Bei rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland gab es in den vergangenen zwei Jahren gerade einmal 29 Fälle einer tatsächlichen Unterversorgung.“ In fast allen hätten die Anbieter dann freiwillig nachgebessert.

Nach der Abstimmung wird die Netzagentur jetzt die Verordnung anpassen, dann müssen noch einmal der Digitalausschuss und auch der Bundesrat zustimmen. Bis die neuen Ansprüche gelten, dürfte es mindestens Herbst sein. Verbraucherschützerin Susanne Blohm sagt: „Wir müssen leider noch ein paar Monate warten, das ist die kleine bittere Pille.“

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusSam Altman
:Der Mann, der die Welt verändern will

Einst warnte Sam Altman vor der KI-Apokalypse, jetzt will der Chef von Open AI Geld mit künstlicher Intelligenz verdienen. Über den Sinneswandel eines außergewöhnlichen Menschen.

Von Simon Hurtz

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: