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(Foto: Armin Weigel/dpa)

Kann eine dicke Schneedecke mein Haus zum Einsturz bringen? Wie viel hält mein Dach aus, soll man es säubern, und schadet das Gewicht der Solaranlage? Was Hauseigentümer jetzt wissen sollten.

Von Simone A. Mayer/dpa

So schön der erste Schnee auch ist - zu viel davon kann lästig sein. Man muss nicht nur ständig die Wege freiräumen. Dicke weiße Bretter auf dem Dach können auch Schäden am Haus verursachen. Was Hausbesitzer wissen müssen.

Kann eine dicke Schneedecke mein Haus zum Einsturz bringen?

Das passiert sehr selten. Und doch: Ein Dach hält nicht alles aus. In manchen Regionen in Deutschland liegen über längere Zeit gut und gerne 30 und mehr Zentimeter Schnee. "Während zehn Zentimeter Nassschnee bereits bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen können, sind es bei Eis sogar bis zu 90 Kilogramm pro Quadratmeter", erläutert Horst Lenz, Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Gerade wenn die Abläufe über Regenrinnen verstopfen oder vereisen, besteht die Gefahr, dass sich das Gewicht immer weiter erhöht, oft unbemerkt. Denn dadurch entsteht ein Rückstau von Eis und Schnee, der zur Vereisung führt, was die Tragfähigkeit der Konstruktion gefährden kann. Daher sollten Hausbesitzer die Abläufe immer frei halten. Auch Schneeverwehungen an Dachvorsprüngen und Vordächern stellen eine Gefahr dar.

Wie viel hält mein Haus aus?

Diese Information finden Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis des Dachs. Oder man fragt beim Bauamt nach. Zudem ist Deutschland in Schneelastzonen eingeteilt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gibt die Werte online an. Grundsätzlich gilt: Je höher der Standort eines Gebäudes liegt, desto mehr schneit es normalerweise im Winter in der Region - und umso höher sind die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Schneelast. Zwei Beispiele: In schneereichen Regionen wie dem Bayerischen Wald beträgt der Grenzwert etwa 600 Kilogramm pro Quadratmeter, im norddeutschen Flachland liegt er in der Regel zwischen 75 und 120, erklärt Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

"Steildächer mit einer Dachneigung von mehr als 30 Grad sind weniger gefährdet als Flachdächer", ergänzt Gebbeken. "Ist das Dach flacher als 20 Grad, muss der Besitzer im Winter besonders aufpassen, ob sich das Dach durchbiegt." Das kann durch eine sogenannte Wassersackbildung passieren. Damit wird das Vereisen des Schnees bezeichnet. "Bei Tauwetter schmilzt ein Teil des Schnees. Kann es auf dem flachen Dach nicht richtig abfließen, staut es sich", erklärt Gebbeken. "Fängt es dann wieder an zu frieren, spitzt sich die Lage zu, denn Eis ist fast so schwer wie Wasser."

Wie erkenne ich, ob Gefahr besteht?

"Handeln sollten Hausbesitzer dringend, wenn sich das Dach sichtbar verformt, Fenster oder Türen klemmen oder der Putz Risse bekommt", zählt Gebbeken auf. Laien sollten Dächer nicht betreten. "Das ist viel zu gefährlich."

Wer räumt das Dach?

Wer vorsorglich das Dach vom Schnee räumen lassen möchte, muss etwa einen Dachdecker holen, rät Gebekken. "Nur wenn akut die Gefahr besteht, dass das Dach wegen der Schneelast einbricht, kann die Feuerwehr gerufen werden. Dafür können Gebühren anfallen."

Schadet der Schnee der Solaranlage?

Nach den technischen Regeln installierte Anlagen überstehen in der Regel selbst sehr schneereiche Winter ohne Schaden, und zwar ohne Zutun der Besitzer, erläutert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in Berlin. Die meisten Anlagen seien auf klassischen Sattel- oder Pultdächern installiert. Oder es handelt sich um aufgebockte Module auf Flachdächern - sie alle stehen schräg. Je größer die Dachneigung oder der Aufstellwinkel ist, desto schneller rutscht der Schnee von den Modulen. Zugleich befreien Spezialglas und die bei Sonneneinstrahlung entstehende Wärme die Module rascher von Schnee als die restliche Dachfläche. Geht das Hausbesitzern nicht schnell genug, sollten sie dennoch nicht versuchen, die Anlagen vom Schnee zu befreien, warnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. "Das Risiko, sich zu verletzen oder die Anlage zu beschädigen, steht in keinem Verhältnis zum Mehrertrag."

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