Schlecker:Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Anton Schlecker

Plädoyers im Prozess gegen Schlecker

Anton Schlecker mit seiner Tochter Meike.

(Foto: Marijan Murat/dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Stuttgart fordert drei Jahre Haft für den Gründer der Drogeriekette Schlecker.
  • Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass Anton Schlecker schon lange vor dem Insolvenzantrag von der nicht mehr abzuwendenden Pleite wusste.
  • Für Schleckers Kinder Lars und Meike fordert die Staatsanwaltschaft ebenfalls Haftstrafen.

Aus dem Gericht von Stefan Mayr, Stuttgart

Im Prozess um den Bankrott der Drogeriekette Schlecker fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft für Unternehmensgründer Anton Schlecker. Die Strafverfolger sehen es als erwiesen an, dass der 73-Jährige schon mehr als ein Jahr vor der Insolvenzanmeldung wusste, dass eine Pleite nicht mehr abzuwenden war. Sie werfen dem Unternehmer vor, mehrere Millionen Euro beiseite geschafft und damit dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben. Insgesamt beziffern die Staatsanwälte den finanziellen Schaden auf gut 16 Millionen Euro.

Für Schleckers mitangeklagte Kinder Lars und Meike, die sich auch wegen einer umstrittenen Gewinnausschüttung verantworten müssen, fordert die Anklage ebenfalls Haftstrafen: Zwei Jahre und zehn Monate für Lars Schlecker, beziehungsweise zwei Jahre und acht Monate Haft für Meike Schlecker.

Staatsanwaltschaft: Besonders schwerer Fall von Bankrott

In seinem Plädoyer verurteilte der Stuttgarter Staatsanwalt Thomas Böttger das Verhalten Anton Schleckers. "Warum macht man so etwas?", fragt er mit erhobener Stimme. "Im Februar 2011 war die Krise für alle spürbar, und dennoch erhöht Anton Schlecker absichtlich die Kosten für sein Unternehmen."

Der Staatsanwalt bezieht damit ich auf die Erhöhung des Stundensatzes für die Logistik-Tochter LDG, die Anton Schleckers Kindern gehörte. Schlecker hatte der Gesellschaft zuvor 28,50 Euro pro Stunde überwiesen. Vom 1. März 2011 an waren es dann 30 Euro. Laut Staatsanwaltschaft hatten bereits die 28,50 Euro weit über Marktniveau gelegen. "Und dann auch noch die Erhöhung auf 30 Euro", sagt der Staatsanwalt. Das könne nur erklärt werden "mit der Sorge ums Privatvermögen". Man könne die Absicht erkennen, "noch möglichst viel herauszuziehen". Die LDG habe hierdurch "exorbitante Gewinne" gemacht, während die auftraggebende Muttergesellschaft auf die Zahlungsunfähigkeit zusteuerte.

Genau dies sei ein besonders schwerer Fall von Bankrott. Deshalb und wegen zahlreicher weiterer Geldtransfers in Millionenhöhe, die nur das Ziel gehabt hätten, "die Schäfchen ins Trockene zu bringen", fordert die Staatsanwaltschaft nun also eine Haftstrafe für Schlecker, dessen Drogeriekette mit mehr als 25 000 Mitarbeitern einst die größte in Europa war. Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, wäre eine Aussetzung auf Bewährung ausgeschlossen.

Der massivste Vorwurf gegen die Kinder Lars und Meike Schlecker bezieht sich auf eine Gewinnausschüttung: Wenige Tage vor dem Insolvenzantrag der Schlecker-Muttergesellschaft ließen sich beide per Blitz-Überweisung jeweils 3,5 Millionen von ihrem Unternehmen LDG aufs Privatkonto transferieren. Diese Überweisung habe die Überschuldung der Gesellschaft herbeigeführt. Deshalb wirft die Anklage den beiden nicht nur Bankrott vor, sondern auch Untreue und Insolvenzverschleppung. Das Urteil wird voraussichtlich am kommenden Montag gesprochen.

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