Süddeutsche Zeitung

Schlecker-Prozess:Der Patriarch und die Gutachter

Lesezeit: 3 min

Anton Schlecker bringt im Bankrott-Prozess einen Experten ins Spiel, der dem Sachverständigen deutlich widerspricht. Strittig bleibt, ob und wann die Zahlungsunfähigkeit absehbar war.

Von Stefan Mayr, Stuttgart

So diametral können angesehene Wirtschafts-Experten einander widersprechen. Michael Harz, 62, ist Diplom-Mathematiker, promovierter Betriebswirt und langjähriger forensischer Wirtschafts-Gutachter. Martin Jonas, 53, ist Diplom-Volkswirt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Beide sind hochdekorierte Hochschul-Dozenten und auch gut verdienende Geschäftsmänner. Aber bei der Frage, wann der Drogeriemarktkette Schlecker die Zahlungsunfähigkeit drohte, da scheiden sich ihre Geister: "Nach meinem Dafürhalten drohte Ende 2009 die Zahlungsunfähigkeit", sagt Harz am Montagvormittag als Gutachter vor dem Landgericht Stuttgart. Am Nachmittag nimmt Jonas auf dem Zeugenstuhl Platz und sagt etwas ganz anderes: "Bis Spätsommer 2011 haben alle Beteiligten noch die überwiegende Chance gesehen, dass die Umstrukturierung Früchte tragen werde."

Und wer hat jetzt recht in dieser entscheidenden Frage im Bankrott-Prozess gegen Anton Schlecker und seine Kinder Lars und Meike? Seit März 2017 sitzen die Schleckers Montag für Montag auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten vor der Pleite Geld aus dem Unternehmen auf private Konten gezogen, um es dem drohenden Zugriff der Gläubiger zu entziehen.

Strittig bleibt, ob und wann die Zahlungsunfähigkeit absehbar war

Die 11. Große Strafkammer versucht die entscheidende Frage zu klären: Von welchem Zeitpunkt an war die Zahlungsunfähigkeit absehbar? Die Antwort darauf ist deshalb wichtig, weil nach diesem Zeitpunkt jeder Geldfluss auf private Konten eine Straftat sein könnte.

Am Montag nennt nun also der Sachverständige Michael Harz ein einigermaßen klares Datum: Ende 2009 war es so weit. Damit bestätigte er die Annahme der Staatsanwaltschaft, Anton Schlecker habe bereits Jahre vor der Insolvenz gewusst, dass der Zusammenbruch der einstmals größten Drogeriekette Europas bevorstehe. Vor der Insolvenz habe es über mehrere Jahre hinweg einen klar erkennbaren "Negativ-Trend" mit großen Verlusten gegeben, sagt Harz. Erschwerend sei hinzugekommen, dass keine Bankkredite mehr zur Verfügung standen. Harz: "Die hätte man aber gebraucht."

Schlecker wartete aber noch mehr als zwei Jahre, in denen sein Konzern jeweils dreistellige Millionen-Verluste schrieb. Erst dann ging er im Januar 2012 zum Insolvenzrichter.

Gutachter Harz zeichnet vor Gericht den Zusammenbruch des Konzerns nach. Dabei wird deutlich, wie die Umsätze der Schlecker-Kette im Laufe der Jahre abstürzten und gleichzeitig die Verluste stiegen. Und wie Schlecker in den letzten Jahren vor dem Ende regelmäßig die Verluste schönrechnen ließ. So habe er 2004 ein Bewertungsverfahren geändert, dadurch sei der tatsächliche Verlust von 91 Millionen Euro in der Bilanz nur in Höhe von 15,1 Millionen aufgetaucht. Ab 2008 waren solche "bilanzpolitischen Maßnahmen" nicht mehr möglich, so der Gutachter. Fortan war die Krise auch in den Büchern nicht mehr zu übersehen: 2008 wies der Konzern einen Verlust von 82,8 Millionen Euro aus, 2009 waren es 58 Millionen. Dann wurde es neunstellig: 2010 wuchs der Verlust auf 119 Millionen, 2011 sogar auf 200 Millionen Euro.

Der Sachverständige macht keine Aussage dazu, ob die Schleckers vor der Insolvenz illegal Vermögen auf Privatkonten transferierten. Dies ist nicht sein Prüfauftrag, diese Frage muss das Gericht klären. Der Gutachter schränkt allerdings auch ein, er könne keine hundertprozentig sichere Aussage treffen. Dennoch bekräftigt er seine Aussage: "Der Negativtrend ist ja schon recht deutlich. Die drohende Zahlungsunfähigkeit konnte man ableiten."

Das sieht der andere Zeuge des Tages, Martin Jonas, ganz anders. Harz habe das Unternehmen nur "indirekt" beurteilt, indem er "aus Kennzahlen" eine Aussage "abgeleitet" habe. Dabei sei einiges "unter den Tisch gefallen". In seinem Gegen-Gutachten schreibt Jonas: "Es zeigt sich, dass nur eine integrierte Betrachtung und nicht ein isoliertes Abstellen auf einzelne Kennziffern sachgerecht ist." Eine drohende Zahlungsunfähigkeit könne man nur so berechnen, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist. Dies habe Harz nicht gemacht.

Honorarprofessor Jonas wirkt genauso seriös und kompetent wie Michael Harz, seine Aussage könnte allerdings weniger Gewicht haben. Denn sein Gutachten ist im Auftrag des Angeklagten Anton Schlecker entstanden - der gefallene Drogerie-Patriarch hat sich den Auftrag laut Jonas mehr als 100 000 Euro kosten lassen.

Bei ihm fragt der Vorsitzende Richter auch länger kritisch nach als bei Harz. Aus diesem Frageverhalten könnte man schließen, dass der Richter dem Ergebnis von Harz eher glauben könnte. Deutlichere Signale sendet er aber nicht. Und zu einer Verurteilung braucht es mehr als eine persönliche Präferenz, sondern stichfeste Beweise. Hier setzt die Verteidigung an. Sie versucht, Zweifel am naheliegenden Eindruck zu streuen. Auch wenn es verdächtige Geldflüsse unmittelbar vor der Pleite gab.

Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Anton Schlecker beteuert, er sei bis zum Schluss davon ausgegangen, dass das Unternehmen noch zu retten sei. Es bleibt spannend in den restlichen sieben Prozesstagen bis zum Urteil im Oktober.

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Quelle:
SZ vom 01.08.2017
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