Süddeutsche Zeitung

BGH-Beschluss:Kinder des Schlecker-Gründers müssen in Haft

Die Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Lars und Meike Schlecker hatten gegen die Urteile des Landgerichts Stuttgart Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies dies zurück, wie das Gericht nun bekanntgab, setzte allerdings die Freiheitsstrafe um einen beziehungsweise zwei Monate herunter.

Damit sind Lars und Meike Schlecker rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Zur Begründung für die Änderung hieß es in der Mitteilung, das Landgericht habe die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht.

Den beiden Kindern von Anton Schlecker werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Anders als die zweijährige Haftstrafe für ihren Vater Anton Schlecker können die Strafen der Kinder nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Schlecker selbst hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte den Spruch des Landgerichts akzeptiert.

Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.

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