Schlachthof-Prozess:Haft für den Herrn der Leiharbeiter

Steuern hinterzogen, Sozialbeträge nicht abgeführt: Im Schlachthof-Prozess hat ein Düsseldorfer Gericht den Unternehmer Axel H. verurteilt. Er herrschte über rund 1000 Schwarzarbeiter.

Das Urteil zur systematischen Schwarzarbeit in Schlachthöfen steht fest: Der Unternehmer Axel H. ist zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Düsseldorfer Gericht sprach den 47-Jährigen wegen 107-facher Steuerhinterziehung und 29 Fällen des Vorenthaltens von Arbeitslohn schuldig. Seine sieben Komplizen erhielten Strafen von einem Jahr und zehn Monaten bis vier Jahren und zehn Monaten.

Im Schlachthof-Prozess um systematische Schwarzarbeit hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Im Schlachthof-Prozess um systematische Schwarzarbeit hat das Gericht ein Urteil gefällt.

(Foto: AP)

Die Arbeiter-Verleiher hatten von Dormagen aus rund 1000 meist rumänische Leiharbeiter in die Schlachthöfe geschickt und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe gestanden. Dadurch konnte der vor sechs Wochen gestartete Prozess erheblich verkürzt werden. Die Anklageschrift ist mehr als 900 Seiten stark und listet 1200 Einzeltaten auf. Gegenüber dem Finanzamt wurden die Leiharbeiter als Selbständige mit Werkverträgen geführt.

Die Mitangeklagten, darunter Ehefrauen, waren auch als Geschäftsführer der Subunternehmen eingesetzt, mit denen ein sogenanntes Umsatzsteuer-Karussell betrieben wurde. "Es wurden Scheinunternehmen gegründet und gezielt in die Insolvenz geschickt, um zu verhindern, dass die Vorsteuererstattung zurückgezahlt werden musste", erklärte die Anklägerin.

Rund 500 Polizisten und Steuerfahnder waren im Mai 2006 zu einer bundesweiten Großrazzia ausgerückt. 14 Schlachthöfe, eine Firmenzentrale eines Schlachthofbetreibers sowie 21 weitere Firmen und zwölf Privatwohnungen wurden durchsucht. Die Ermittler mussten anschließend eine Lagerhalle anmieten, um die beschlagnahmten 2000 Aktenordner unterzubringen. Eine Buchhalterin hatte gegenüber der Polizei als Erste ein Geständnis abgelegt.

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