Schifffahrt - Hamburg:Eurogate darf Containerterminal in Waltershof ausbauen

Deutschland
Containerschiffe werden am Eurogate (r) entladen. Foto: Axel Heimken/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Der geplanten Erweiterung des Eurogate-Containerterminals in Hamburg-Waltershof steht aus Sicht des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts nichts mehr im Wege. Das Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Westerweiterung des Terminals rechtmäßig sei, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Klagen von Anwohnern der gegenüberliegenden Elbseite in Övelgönne und an der Elbchaussee zurückgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die schriftlichen Urteilsgründe werden voraussichtlich im Juni vorliegen. (Aktenzeichen 1 Bf 492/19)

Eurogate will den Container-Terminal Hamburg um rund 38 Hektar Fläche und 1059 Meter Kaimauer in Richtung Bubendey-Ufer erweitern. Mit dieser so genannten Westerweiterung soll die Umschlagkapazität von derzeit 4,1 Millionen auf insgesamt 6 Millionen Standardcontainer (TEU) ausgebaut werden.

Die Kläger hatten dem Gericht zufolge argumentiert, für das Vorhaben bestehe kein Bedarf und die mit dem Bau der Infrastruktur und dem Betrieb des späteren Containerterminals verbundenen Lärm- und Schadstoffbelastungen seien unzumutbar. Ihre Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den Planfeststellungsbeschluss nicht zu beanstanden, wurde nun auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Die Bedarfsprognose sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschieden die Richter. Auch die Erwägungen im Planfeststellungsbeschluss zur Zumutbarkeit der Immissionen in der Bau- und Betriebsphase für die Nachbarschaft seien korrekt.

© dpa-infocom, dpa:210514-99-594367/3

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