Schiedsgerichte:Wer das Sagen hat

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Foto: Thomas Frey/dpa)

Der EuGH hält Schiedsgerichte, die zwischen EU-Staaten vermitteln, für Fremdkörper: Schließlich gibt es bereits ein eigenes Rechtssystem. Damit schränkt er die Macht der Paralleljustiz ein und stellt eine Grundsatzfrage.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Kritiker haben es schon immer gewusst: Letztlich ist es eine Art Paralleljustiz, was vor diesen Schiedsgerichten stattfindet, die im Dienste des Investitionsschutzes errichtet worden sind. Nun haben sie Beistand von überraschender Seite bekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält eine Schiedsklausel in einem Investitionsschutzabkommen für rechtswidrig - weil sie irgendwie quer zum EU-Recht liegt.

In dem Urteil geht es allerdings nicht um die umstrittenen Abkommen wie TTIP oder Ceta, also Verträge, an denen die EU als ganzes beteiligt ist. Der EuGH hatte vielmehr über ein bilaterales Investitionsschutzabkommen zwischen zwei EU-Staaten zu entscheiden, zwischen der Slowakei und den Niederlanden - ein "Intra-EU-BIT", wie es im Fachjargon heißt. Davon gibt es 196 innerhalb der EU, zehn mit deutscher Beteiligung. Viele stammen aus der Zeit nach dem Ende des Kalten Kriegs, als mit den osteuropäischen Staaten - oft noch vor deren EU-Mitgliedschaft - Abkommen geschlossen wurden, um einen sicheren Rahmen für Investitionen zu schaffen. Inzwischen werden solche Verträge zumindest von der EU-Kommission als überholt angesehen, weil die Gerichtsbarkeit der EU nun Garant des rechtssicheren Rahmens ist. 2015 leitete die Kommission wegen dieser bilateralen Abkommen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen fünf Mitgliedstaaten ein. Alle EU-Mitgliedstaaten seien denselben Regeln unterworfen, zu denen auch der Schutz von Investitionen jenseits der eigenen Grenze gehöre.

Diese Position hat der EuGH nun kräftig untermauert. In dem Fall ging es um die Liberalisierung des Krankenversicherungsmarktes in der Slowakei im Jahr 2004. Die niederländische Versicherung Achmea gründete daraufhin eine Tochtergesellschaft in der Slowakei. Doch nur zwei Jahre später vollzog der slowakische Gesetzgeber eine Kehrtwende und untersagte insbesondere die Ausschüttung von Gewinnen. Achmea klagte vor einem Schiedsgericht, das dem Unternehmen gut 22 Millionen Euro Schadenersatz zuerkannte. Daraufhin zog die Slowakei vor ein deutsches Gericht - das Schiedsgericht war in Frankfurt angesiedelt - und erreichte letztlich, dass der EuGH angerufen wurde.

Eine Paralleljustiz, die nebenher besteht und das letzte Wort haben will

Das oberste EU-Gericht hat nun festgestellt, dass solche Schiedsgerichte nicht Teil der nationalen Justiz sind und damit auch nicht in die Gerichtsbarkeit der EU integriert ist, zu deren wesentlichen Säulen ja die Gerichte der Mitgliedstaaten gehören. Mit anderen Worten: Schiedsgerichte sind im Rechtssystem der EU ein Fremdkörper, noch dazu einer, der laut Abkommen das Recht auf letztgültige Entscheidung beansprucht. Damit aber sei ein Mechanismus geschaffen, der nicht die "volle Wirksamkeit des Unionsrechts" gewährleiste. Und dies bei einer juristischen Auseinandersetzung, auf die von den Gerichten eigentlich EU-Recht anzuwenden sei. Eine Paralleljustiz eben, auch wenn der EuGH diesen Begriff nicht gebraucht. Er sagt: Die Schiedsklausel beeinträchtige die "Autonomie" des Unionsrechts.

Damit aber dürften auch die übrigen bilateralen Verträge zur Disposition stehen. Im Slowakei-Verfahren hatten viele Staaten gegen die Gültigkeit ähnlicher Klauseln in den 196 Abkommen Stellung bezogen. Deutschland gehört zu den wenigen Verfechtern dieser Abkommen. Bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten seien mit EU-Recht unvereinbar, resümiert Markus Burgstaller von der Kanzlei Hogan Lovells, die die Slowakei vertreten hat. "Dieses Urteil wird sich deshalb auf zahlreiche noch ausstehende Schiedsverfahren auswirken". Moritz Renner, Professor in Mannheim, erwartet, dass nationale Gerichte nun solche Schiedssprüche aufheben werden.

Und Ceta oder TTIP? Abkommen mit "Drittstaaten" außerhalb der EU seien von dem Urteil nicht betroffen, sagt Renner. Wenigstens vorerst. Denn das "konfrontative Verhalten" des EuGH gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit sei schon bemerkenswert.

© SZ vom 07.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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