Schausteller:Alles fliegt

Oktoberfestaufbau in München, 2010
(Foto: Alessandra Schellnegger)

Die deutschen Schausteller fürchten um ihre Existenz. Eine neue strengere DIN-Norm macht ihnen das Leben schwer. Nun hat einer geklagt.

Von Elisabeth Dostert

Das "Black Hole" ist eine Achterbahn. 420 Meter Schienen, eine mit Drachen bemalte feuerrote Hülle, Platz für 40 Personen in zehn Gondeln, Baujahr 1986. Das Fahrgeschäft gehört Heiko und Peggy Schierenbeck aus Weyhe. Für Schausteller wie sie sind Ortsangaben immer etwas schwierig, sie sind viel unterwegs. Ihr Zuhause ist der Rummelplatz. Gerade waren die Schierenbecks auf dem Unterländer Volksfest in Heilbronn. Am Mittwoch war's weniger lustig. Schierenbeck hatte in Lüneburg einen Termin beim Oberverwaltungsgericht. Schierenbeck hat geklagt - gegen den Tüv Nord. Aber eigentlich ist es ein Angriff auf die Europäische Union und die neue Norm DIN EN 13814. Für Schierenbeck auch ein schwarzes Loch. Die Norm regelt die rechtlichen, statischen und konstruktiven Anforderungen an fliegende Bauten. Das sind - in der Amtssprache - bauliche Anlagen, die technisch geeignet sind, wiederholt an wechselnden Orten auf- und abgebaut zu werden. Karusselle, Achterbahnen, Scooter, Riesenräder, Geisterbahnen, Überschlagschaukeln - alles, was fliegt.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: