Schaeffler:Kultur des Wegsehens

Börsengang Schaeffler AG

Ein Herz und eine Seele: Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann hält viel von Klaus Rosenfeld, dem Vorstandsvorsitzenden des börsennotierten Familienkonzerns.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Die Schaeffler AG und ihr früherer langjähriger Vorstandschef Jürgen Geißinger streiten vor Gericht. Es geht um Korruption in der Türkei und Schadenersatz in Millionenhöhe.

Von Uwe Ritzer, Nürnberg

Das Gericht rechnete mit einem riesigen Andrang und verlegte die Verhandlung daher vorsichtshalber in die Mitarbeiterkantine. Die Sitzungssäle in Arbeitsgerichten sind klein. Normalerweise stoßen Prozesse dort bei weitem nicht auf das öffentliche Interesse wie Verfahren an Land- oder Oberlandesgerichten. Das Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 2 Sa 508/16 am Landesarbeitsgericht in Nürnberg ließ jedoch einen gewissen Ansturm erwarten. Schließlich sollte an diesem Mittwoch ein pikanter Rechtsstreit verhandelt werden: Die Schaeffler AG duelliert sich mit ihrem langjährigen Chef Jürgen Geißinger.

Dabei geht es um Korruption in der Türkei und den Vorwurf des Unternehmens, Geißinger habe als Vorstandschef nicht frühzeitig und hart genug durchgegriffen, um die fragwürdigen Geschäfte zu verhindern. Als Chef trage er Verantwortung und müsse daher Schadenersatz leisten. Doch das Verfahren betrifft auch den amtierenden Schaeffler-Vorstandschef Klaus Rosenfeld. Bei der Aufarbeitung des Falles wird auch seine Rolle zunehmen kritisch gesehen.

Rosenfeld, damals noch Finanzvorstand, soll Hinweisen auf die Schmiergeldzahlungen nicht korrekt und konsequent nachgegangen sein. So sah das zumindest das Arbeitsgericht Würzburg, das vor elf Monaten in erster Instanz die Schadenersatzklage des Konzerns gegen Geißinger und sieben weitere Ex-Manager zurückwies. Mehr als 50 Millionen Euro fordert Schaeffler von den Beklagten; das Gericht setzte den Streitwert auf stolze 62,5 Millionen Euro fest.

Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Schmiergeldzahlungen in der Türkei. Knapp 711 000 Euro sollen zwischen 2004 und 2011 aus einer mutmaßlich schwarzen Kasse an Mitarbeiter türkischer Geschäftspartner geflossen sein, die Schaeffler im Gegenzug mit vertraulichen Informationen über Ausschreibungen und mit Aufträgen versorgten. Auf diese Weise generierte der fränkische Automobil- und Industriezulieferer 25,5 Millionen Euro Umsatz.

"Niemand kann sich dadurch entlasten, dass er bewusst die Augen verschließt."

Bei der knappen, mündlichen Urteilsverkündung Ende September 2016 kritisierte der Würzburger Arbeitsrichter Frank Bechtold die Unternehmenskultur bei Schaeffler in der fraglichen Zeit. Es habe eine "ausgeprägte Kultur des Wegsehens" gegeben. "Niemand kann sich dadurch entlasten, dass er bewusst die Augen verschließt", sagte der Richter und sprach von einem "von Schmiergeldern und Bestechung geprägten Geschäftsmodell in der Türkei".

Noch weniger freundlich liest sich die schriftliche Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Das gilt insbesondere auch für Geißingers Nachfolger Klaus Rosenfeld. Zwar kam Rosenfeld erst 2009 als Finanzvorstand zu dem Konzern und hatte mit den Schmiergeldzahlungen an sich erst einmal überhaupt nichts zu tun. Am 25. Oktober 2010 jedoch sprach der für Compliance zuständige Beauftragte bei ihm vor. Unter Compliance versteht man rechtmäßiges und korrektes Wirtschaften. Über den Inhalt des nur etwa 15-minütigen Gesprächs gibt es verschiedene Versionen. Nicht mehr als ein freundliches Kennenlern-Treffen, sagt Rosenfeld. Das Türkei-Thema soll nur kurz zur Sprache gekommen sein. Rosenfeld soll den Compliance-Beauftragten dabei an die Steuerabteilung im Haus verwiesen haben.

Das Würzburger Arbeitsgericht kam nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Compliance-Beauftragte Rosenfeld auch einen Bericht in Sachen Türkei gezeigt habe. Rosenfeld hätte nun, so das Gericht, "deutlich alarmiert sein" müssen. Als erfahrener Ex-Vorstand der Dresdner Bank hätte er "die Problematik zwingend vertiefen und gegebenenfalls einer weiteren Besprechung zuführen müssen", so das Arbeitsgericht. "Jedem verständigen Dritten hätte in der Situation einleuchten müssen, dass eine Weiterverfolgung des Themas zwingend geboten war."

Rosenfeld aber offenbar nicht. Ihn treffe zwar keine Mitschuld an den Vorgängen in der Türkei, wohl aber "zumindest der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis", urteilte das Arbeitsgericht. Nur spät sei er in die Gänge gekommen. Viereinhalb Jahre nach dem Gespräch, am 2. Mai 2015, beauftragte der inzwischen zum Vorstandschef beförderte Rosenfeld Anwälte und Wirtschaftsprüfer mit der Aufarbeitung der Vorgänge in der Türkei. Intern erhielt die Sonderuntersuchung einen hübschen Tarnnamen: "Projekt Samowar".

Beide Seiten sollen inzwischen an einer möglichst geräuschlosen Einigung arbeiten

Viel zu spät habe sich Schaeffler der Dinge angenommen, weshalb vieles verjährt und Ansprüche durch eigene Untätigkeit verwirkt seien, begründete das Arbeitsgericht die Ablehnung der Klage. Und Geißinger könne abgesehen davon weder ein Tatvorwurf gemacht werden, noch habe die Firma ihre Vorwürfe gegen ihn belegen können. Gegen das Urteil hat Schaeffler Berufung eingereicht; unter Hinweis auf das laufende Verfahren wollten sich auf Anfrage weder Schaeffler noch Rosenfeld zu den Versäumnis-Vorwürfen äußern.

Auch von Jürgen Geißinger gibt es keine Stellungnahme. Gegen ihn ermittelt in der Sache die Würzburger Staatsanwaltschaft, wobei involvierte Kreise nicht mit einer Anklage rechnen. Geißinger, von 1998 bis 2013 Schaeffler-Chef, ist seit 2015 Vorstandsvorsitzender des Hamburger Windanlagenbauers Senvion.

Dass er und sein Ex-Arbeitgeber sich noch einmal vor Gericht treffen, ist in diesen Tagen unwahrscheinlich geworden. Hinter den Kulissen verhandeln Schaeffler und Geißingers Managerversicherung über eine geräuschlose Einigung. Der Firma sei daran auch deshalb gelegen, um Rosenfeld nicht weiter in die Schusslinie geraten zu lassen, wird kolportiert.

Das Nürnberger Landesarbeitsgericht hat wegen "fortgeschrittener, aussichtsreicher, außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen" den Berufungsprozess von Mittwoch dieser Woche auf den 29. November verlegt. Sollte es bis dahin keine Einigung geben, wird verhandelt. Vorsichtshalber hat das Gericht die Kantine reserviert.

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