Schadenfreiheitsrabatt:Tipps für unfallfreie Fahrer

Lesezeit: 2 min

Wer mit dem Firmenwagen jahrelang ohne Ärger mit der Versicherung unterwegs war, kann den Schadenfreiheitsrabatt in sein privates Leben mitnehmen; jedoch nicht, wenn er die Autos aus einem Pool gefahren hat.

Von Katrin Berkenkopf und Friederike Krieger, Köln

In Internet-Foren taucht das Problem häufig auf: Autofahrer hatten über viele Jahre einen Firmenwagen, ohne größere Unfälle verursacht zu haben. Jetzt scheiden sie aus dem Unternehmen aus, etwa weil sie in Rente gehen. Und plötzlich stuft ihr Versicherer sie mit dem neuen Privatfahrzeug wie einen Fahranfänger ein, mit entsprechend hohen Prämien.

Das ist leicht zu vermeiden, meint Karel Wudkowski, Kfz-Experte beim Großmakler Aon, der sich unter anderem um die Versicherung von Dienstwagen-Flotten kümmert. Arbeitnehmer, die ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, können ihren eigenen, bereits erfahrenen Schadensfreiheitsrabatt mit einbringen. "Das machen viele Fahrer", weiß Wudkowski aus der Praxis. Sie sollten allerdings vorher schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie den Rabatt beim Ausscheiden auch wieder mitnehmen. "Macht man das nicht, gibt es meistens Stress."

Erlaubt die Firma das Mitbringen des eigenen, privat bereits erreichten Schadenfreiheitsrabattes nicht, so geht dieser nicht zwangsläufig verloren. "Bei den meisten Versicherungen ruht der Schadenfreiheitsrabatt gemäß den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen sieben Jahre, verfällt also nicht", sagt ein Sprecher der Deutschen Leasing, die unter anderem Fuhrparkmanagement für Firmen anbietet. Bei manchen Versicherern bleibt der Rabatt sogar zehn Jahre erhalten.

Eine zweite Möglichkeit ist es, sich bei Verlassen des Unternehmens vom Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen zu lassen über den Zeitraum, in dem man für die Firma unfallfrei unterwegs war. In der Regel akzeptieren Versicherer diese, wenn der Fahrer damit einen Privatwagen versichern will, und stufen ihn entsprechend günstiger ein. "Auch das sollte man aber von vornherein schriftlich vereinbaren, ansonsten hängt es teilweise am Wohlwollen des Arbeitgebers", so Makler Wudkowski.

Manche Versicherer differenzieren nach der Art der Bescheinigung: Wer etwa bei der Allianz nur die Zeit, den genutzten Wagen und den Nachweis über die Versteuerung als geldwerten Vorteil angibt, erhält für drei Jahre mit dem Dienstwagen ein Jahr für den Privatwagen angerechnet, erklärt ein Firmensprecher. "Erhalten wir zusätzlich eine Bestätigung der Kfz-Versicherer, aus der der Vertragsverlauf inklusive etwaiger Schäden der genutzten Dienstwagen konkret hervorgeht, wird die schadenfreie Zeit ohne Kürzung angerechnet."

Die Behauptung, dass der Schadenfreiheitsrabatt nicht übertragen werden könne, wenn der Arbeitgeber seine Flotte über einen Rahmenvertrag mit dem Versicherer abgesichert hat, sei falsch, gibt Wudkowski zu bedenken. Solche Rahmenverträge seien in der Praxis üblich und erforderten eine gewisse Vorarbeit, wenn die spätere Übertragung von Rabatten möglich sein soll.

Unternehmen oder ihr Makler müssten nämlich mit dem Versicherer vereinbaren, dass für jedes Fahrzeug und jeden Fahrer individuelle Daten gepflegt werden. Verlässt ein Dienstwagen-Fahrer die Firma, lässt sich dann leicht nachvollziehen und bescheinigen, wie lange er mit welchen möglichen Schäden unterwegs war. "Ansonsten wird es nachher eine Sisyphos-Arbeit", sagt Wudkowski. Zu Problemen dürfte es vor allem bei kleineren Firmen kommen, die nur eine überschaubare Zahl von Dienstwagen ohne Einschaltung eines Maklers versichern und an solche Details nicht denken.

Wirklich schwierig wird es nur, wenn der Arbeitnehmer kein festes Firmenfahrzeug besitzt, sondern sich aus einem Pool an Wagen bedient. "Bei einem Fahrzeug, das alle Mitarbeiter nutzen können, ist die Schadenfreiheitsklasse nicht übertragbar", sagt ein Sprecher des Kfz-Versicherers HUK-Coburg. Denn dann habe der Kunde die Freiheits-Klasse nicht selbst "erfahren".

© SZ vom 21.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: