Die Geschichte der EU-Sanktionspakete gegen Russland ist auch eine Geschichte der großen Ankündigungen. Erst im Februar wurde die Liste der Personen und Unternehmen verlängert, deren in Europa befindliches Vermögen eingefroren werden sollte. Es ist bereits das 13. Sanktionspaket seit Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine vor zwei Jahren. Das klingt gut, dabei ist Sanktionieren gar nicht so leicht, denn russische Oligarchen verstecken ihre Besitzstände gern hinter Scheinfirmen und Strohleuten. Deutschland tat sich bei der Jagd von Beginn an besonders schwer. Mitte Juni 2022 bezifferte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die in Deutschland eingefrorenen Vermögenswerte aus Russland auf 4,48 Milliarden Euro - in Großbritannien war es mit mehr als 18 Milliarden Pfund (21 Milliarden Euro) deutlich mehr.
Doch nun, knapp zwei Jahre später, ist die Höhe der sanktionierten Vermögenswerte in Deutschland nicht etwa gestiegen, sondern auf 3,9 Milliarden Euro gefallen, wie die Generalzolldirektion auf Anfrage der SZ mitteilte. Preisschwankungen der Vermögen seien ein Grund für den Rückgang, darüber hinaus seien einige Personen inzwischen von der Sanktionsliste entfernt worden, wohl auch, weil sie erfolgreich dagegen geklagt hatten.
Dennoch sind sich Fachleute sicher, dass Deutschland mehr russisches Vermögen einfrieren könnte, wenn die Bundesregierung die notwendigen Ressourcen und Befugnisse liefern würde. "Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung soll sanktioniertes Vermögen aufspüren", sagt Frank Buckenhofer, Zollfahnder und Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll. Doch die Behörde sei weder in der Fläche präsent, noch habe sie die nötigen Befugnisse, wie man sie brauche, um sich wie die professionellen Finanzermittler von Zoll und Polizei auf die Suche nach Oligarchenvermögen zu machen, sagt Buckenhofer.
Ist Lindners Gesetz ein zahnloser Tiger?
Dabei hatte Bundesfinanzminister Lindner 2022 versprochen, er wolle gegen Geldwäsche und andere Finanzkriminalität endlich härter durchgreifen. Die großen Fische sollten gejagt werden, sagte Lindner damals, er meinte Mafia, Steuerhinterzieher, Clans, Kleptokraten und eben sanktionierte Oligarchen, die enorme Finesse an den Tag legen, ihr Eigentum von Yachten, Firmen oder Flugzeugen hinter Briefkastenfirmen zu verschleiern. Aktuell arbeitet die Bundesregierung daher am - Vorsicht, langes Wort - Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz, kurz: VVBG. Die wichtigste Maßnahme darin: eine Beweislastumkehr. Mutmaßliche Kriminelle sollen künftig belegen, wer der Eigentümer ihrer Vermögenswerte ist und woher das Geld dafür gekommen ist. Bei nicht zufriedenstellender Antwort könnten die Behörden die Yacht oder Immobilien konfiszieren. Diese Regel würde die gesetzliche Pflicht des Verdächtigen voraussetzen, entsprechende Fragen zu beantworten.
Doch genau diese Bedingung fehlt im Gesetzentwurf. Die Behörde dürfe also Leute befragen, die ihr nicht antworten müssen, monierte der Bund Deutscher Kriminalbeamter in seiner Stellungnahme. Man müsse darauf hoffen, dass ein mutmaßlicher Krimineller, der zuvor oft viel Aufwand in Verschleierungshandlungen gesteckt hat, ohne jegliche Not plötzlich ein Geständnis bezüglich der kriminellen Herkunft seines Vermögens ablege. "Mit diesem Gesetz kann man bestenfalls den allerdümmsten Kriminellen das Vermögen wegnehmen. Lindners Gesetz ist ein zahnloser Tiger. Stattdessen bräuchte Deutschland eine Zoll- oder Finanzpolizei nach dem italienischen Vorbild der Guardia di Finanza", fordert Buckenhofer. Auch Birgit Rodolphe, bei der Finanzaufsicht Bafin für den Kampf gegen Geldwäsche zuständig, sagt: Das Thema Vermögensverschleierung sei ein wichtiges Thema. "Ich bin da eher für striktere Regeln."
Doch nicht nur bei der Jagd nach Oligarchenvermögen hakt es. Die ganze EU tut sich schwer, Sanktionen gegen Russland durchzusetzen. Eine Ursache sind die unterschiedlichen Regelwerke. Daher hat der Europäische Rat im April einen Rechtsakt angenommen, mit dem EU-weite Mindestvorschriften eingeführt werden für die Verfolgung von EU-Sanktionsverstößen oder deren Umgehung in den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten haben zwölf Monate Zeit, um die Bestimmungen der überarbeiteten Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen.
Ein Problem ist das Durcheinander in der EU
Bislang ist das Feld der Sanktionsbekämpfung vor allem ein großes Durcheinander: In 14 Mitgliedstaaten liegt bei vorsätzlichen Sanktionsverstößen die Höchstdauer der Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünf Jahren. In acht Mitgliedstaaten sind hingegen Höchststrafen zwischen acht und zwölf Jahren möglich. Auch die Bußgelder variieren in den Mitgliedstaaten stark und reichen von 1200 Euro bis fünf Millionen Euro. Doch ob diese Vereinheitlichung des Regelwerks reicht? Experten haben Zweifel.
"Viel wichtiger ist doch die Frage, ob die bestehenden Sanktionen durchgesetzt werden, ob sich Firmen an die Regeln halten und ob bei Sanktionsverstößen harte Strafen folgen", sagt der Sanktionsexperte Viktor Winkler. Darüber hinaus fehle der EU ein Sanktionsplan. Es sei keine Struktur erkennbar, wer und was aus welchem Grund sanktioniert wird. "Manche Oligarchen stehen auf der Liste, manche nicht, der Diamantenhandel mit Russland war zwei Jahre nicht sanktioniert, warum so spät?", fragt der Jurist. Zugleich sei zudem das Ölgeschäft mit Russland sanktioniert, aber es gebe wiederum Ausnahmen beim Flüssiggas LNG, moniert Winkler: "Das ist ein Chaos."