Sanktionen:Bundesregierung will Oligarchen zwingen, ihr Vermögen offenzulegen

Sanktionen: Die Yacht "Dilbar" des russischen Oligarchen Alisher Usmanow.

Die Yacht "Dilbar" des russischen Oligarchen Alisher Usmanow.

(Foto: Augst / Eibner/imago images)

Behörden sollen mehr Möglichkeiten bekommen, gegen sanktionierte Personen vorzugehen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Als das Bundeskriminalamt Mitte April verkünden konnte, dass die Super-Jacht Dilbar den Hamburger Hafen auf Grundlage der EU-Sanktionen gegen Russland fürs erste nicht verlassen werde, war das ein großer Erfolg für die Ermittler. Es war ihnen gelungen, das komplizierte Eigentümergeflecht rund um das 156 Meter lange Schiff zu entwirren - mit dem Ergebnis, dass am Ende die Schwester des kremltreuen Oligarchen Alisher Usmanov als Eignerin feststand. Die aber steht auf der EU-Sanktionsliste, die wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine erstellt worden war.

Damit Ermittler es künftig leichter haben, beschlossene Sanktionen umzusetzen, haben das Bundesfinanz- und das Wirtschaftsministerium sich auf umfangreiche Reformen verständigt. Seit Mitte März gibt es bereits eine Task-Force, die unter anderem die Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen in Deutschland koordinieren und für den notwendigen Informationsaustausch sorgen soll. Nun aber soll das etwas sperrig klingende "Sanktionsdurchsetzungsgesetz" entscheidende Fortschritte bringen.

Dahinter verbirgt sich ein Gesetzespaket, das zum einen auf kurzfristige Verbesserungen abzielt für den "wirkungsstarken operativen Vollzug der Sanktionen". Zum anderen soll aber auch die Position der Ermittler in Sachen Sanktionsvollzug strukturell und längerfristig verbessert werden. Deshalb sind Gesetzesvorhaben in zwei Stufen geplant: Ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz I und ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz II. Ersteres wurde von den beiden Ressorts nun in die Abstimmung gegeben und soll laut Regierungskreisen noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Der Entwurf für das zweite Paket soll im Laufe des Jahres auf den Weg gebracht werden.

Die Behörden sollen Daten leichter austauschen können

Vorgesehen ist, dass die zuständigen Stellen "im erforderlichen Umfang auf bereits vorliegende, vertrauliche Verwaltungsinformationen zugreifen können", wie es in einem Papier heißt. Auch Zuständigkeitslücken sollen vermieden werden. Die Behörden sollen zudem notwendige Daten leichter miteinander austauschen können; als Beispiel wird die Übermittlung von Daten der Bundesbank an die Finanzaufsicht Bafin genannt.

Auch soll es künftig möglich sein, Vermögensgegenstände wie die Dilbar sicherzustellen, bis klar ist, wem sie gehören. Denn das ist häufig das Problem: Wenn verschachtelte Firmenkonstrukte den Eigentümer verschleiern, ist es kaum möglich, Vermögenswerte einzufrieren. Die Bundesregierung erhofft sich daher einiges von neuen "straf- und bußgeldbewehrte Anzeigepflichten": Sanktionierte Personen sollen dann verpflichtet sein, über ihr Vermögen Auskunft zu geben.

Längerfristig sollen dann unter anderem die Zuständigkeiten gestrafft werden, mit einer zentralen Koordinierungsstelle für die Sanktionsdurchsetzung. Auch ein nationales Register für "Vermögen unklarer Herkunft" und eine Hinweisgeberstelle sind geplant; genau wie ein eigenständiges Verwaltungsverfahren für die "Aufklärung von Vermögen unklarer Herkunft". Bislang ist es offenbar oft ein Problem, dass es dafür keine eigenständige Rechtsgrundlage gibt.

Zur SZ-Startseite
Zinsen

SZ PlusGeldanlage
:So sichern sich Sparer die besten Zinsen

Weltweit steigen die Zinsen, gerade erst hat die FED den Leitzins in den USA erhöht. Plötzlich sind auch für Anleger wieder bis zu fünf Prozent Rendite drin. Die wichtigsten Tipps, wie man es richtig macht.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: