Samstagsessay:Die Rentenschlacht

Im Jahr 1957 beschloss die große Mehrheit des Bundestages eine grundlegende Reform der Altersversorgung. Die damalige Entscheidung prägt die Gegenwart - im Guten wie im Schlechten

Von Nikolaus Piper

So etwas gab es noch nie. Im Frühjahr 1957 stiegen die Renten für deutsche Ruheständler um 65,3 Prozent - wenn sie in der Arbeiterversicherung waren, und um nicht weniger als 71,9 Prozent in der Angestelltenversicherung. Es war die bei weitem höchste Rentenerhöhung der deutschen Geschichte. Zuvor, am 22. Januar, hatte der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit eine große Rentenreform beschlossen. Die Debatte zu dem Gesetz ging als "Rentenschlacht" in die Geschichte ein. Sie dauerte vom 16. bis 21. Januar 1957, vier geschlagene Sitzungstage lang. Am Ende stand ein Paradigmenwechsel: Die alte Rente, einst von Otto Bismarck eingeführt, war ein Zuschuss zum Lebensunterhalt gewesen, die neue Rente sollte den Lebensunterhalt decken.

Die Rentenreform, die mit dem Namen von Bundeskanzler Konrad Adenauer verbunden ist, war zentral für das Selbstverständnis der jungen Bundesrepublik, vergleichbar nur mit der Einführung der D-Mark 1948, der Westbindung und der Fußball-WM 1954. Bei der nächsten Bundestagswahl am 15. September 1957 fuhren CDU und CSU zum ersten und einzigen Mal eine absolute Mehrheit ein. Die Bundesbürger begannen, die soziale Marktwirtschaft wirklich als "sozial" wahrzunehmen. Doch einige Probleme, die heute das System der Alterssicherung mit voller Wucht treffen, wurden 1957 geschaffen. Geradezu weitsichtig war - aus heutiger Perspektive - der Autor des Streiflichts in der Süddeutschen Zeitung vom 28. Februar 1957: "Aus dem Vertrag mit der eigenen Generation ist ein Solidarvertrag zweier Generationen geworden und damit, bei allem Vertrauen auf Gesetz und Institutionen, eine Spekulation auf das Ungewisse."

Noch weiter zurück, bei Gründung der Bundesrepublik 1949, lag das System der Alters- und Invalidenversicherung von 1889 in Scherben. Zwar hatte die Rentenversicherung als Institution zwei Weltkriege, Inflation, Weltwirtschaftskrise und Nationalsozialismus überlebt, ihre Kapitaldeckung war aber fast bedeutungslos, die Leistungen mussten durch Notmaßnahmen der Alliierten und später der Bundesregierung aufgebessert werden. Anfang der 1950er Jahre betrug die durchschnittliche Rente etwa 70 Mark im Monat, gut 20 Prozent des Durchschnittslohns. Davon konnte auch damals niemand leben. Alle Parteien und Verbände waren sich einig, dass eine Reform der sozialen Sicherung an Haupt und Gliedern notwendig war. Als erstes wurden dabei die Sozialdemokraten aktiv. Am 21. Februar 1952 beantragte die SPD-Bundestagsfraktion die Einrichtung einer "Sozialen Studienkommission", die eine große Sozialreform entwerfen sollte. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU, FDP und Deutsche Partei lehnten den Antrag ab, weil sie das Heft in der Hand behalten wollten. Trotzdem setzte der Antrag die Reformdynamik in Gang.

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Illustration: Stefan Dimitrov

Die Sozialdemokraten wollten damals am liebsten vom traditionellen deutschen Rentensystem Abschied nehmen. Sie orientierten sich , wie der Münchner Historiker Hans Günter Hockerts ("Sozialpolitische Entscheidungen im Nachkriegsdeutschland") schreibt, eher am Plan des britischen Sozialreformers Sir William Beveridge von 1942, der eine steuerfinanzierte Universalrente für das ganze Volk vorsah. Der Sozialminister der Regierung Adenauer, Anton Storch, ein Mann des linken CDU-Flügels, wollte dagegen an Bismarcks System festhalten.

Treibende Kraft der Reform war Adenauer selbst. Bei der Eröffnung des zweiten Bundestages im Herbst 1953 kündigte der Kanzler eine große Sozialreform für die Legislaturperiode an. Dabei war die Bundesregierung jedoch tief zerstritten - über Inhalte ebenso wie über Ressortzuständigkeiten. Storch wollte möglichst großzügig sein, Finanzminister Fritz Schäffer (CSU) dachte, mit Blick auf den Bundeshaushalt, eher an eine bescheidene Rente, die für Bedürftige aufgestockt werden sollte. Auch Wirtschaftsminister Ludwig Erhard, der Vater des deutschen Wirtschaftswunders, wollte die Rentenhöhe mit Blick auf den Wert der D-Mark, die Eigenverantwortlichkeit und den Sparwillen der Deutschen bremsen. Seine Sorgen gingen sehr weit. Am 24. Mai 1955 schrieb er an den Bundeskanzler: "Die Entwicklung zum Versorgungsstaat wird nicht unwesentlich auch durch den deutschen Hang zu übersteigertem Ordnungsdenken, zum Gesetzesperfektionismus und das darauf beruhende Vordringen des Staates in immer weitere private, kulturelle und wirtschaftliche Bereiche gefördert."

Den Durchbruch in der Rentendebatte brachte kurioserweise Paul Adenauer, der Sohn des Kanzlers. Er brachte seinen Vater 1955 mit Wilfrid Schreiber zusammen. Schreiber lehrte Volkswirtschaft an der Universität Bonn und war Geschäftsführer des Bundes Katholischer Unternehmer. Er hatte einen eigenen Rentenplan entwickelt. Der bestand aus zwei zentralen Elementen. Erstens sollte die Rente sich nicht mehr aus dem eingezahlten Geldbetrag zuzüglich einer Verzinsung ergeben. Stattdessen würdejeder Arbeitnehmer "Rentenanspruchspunkte" erwerben, die er dann im Ruhestand einlöste. Der Wert dieser Anspruchspunkte sollte, zweitens, mit der Produktivität der Volkswirtschaft steigen, daher auch der ursprüngliche Name: Produktivitätsrente (später wurde daraus die "dynamische Rente"). Die Rentner würden also am Wachstum der Volkswirtschaft beteiligt.

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Schreibers Modell war ein reines Umlageverfahren. Die Rentenversicherung würde eine Schwankungsreserve haben, aber keinen Kapitalstock. Zuschüsse vom Staat sollte es nicht geben. Dass so ein Modell überhaupt politisch akzeptabel war, ist auf den einflussreichen Kieler Soziologen Gerhard Mackenroth zurückzuführen. Der hatte in einem oft zitierten Vortrag 1952 postuliert, dass "aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden" muss, was bedeutet, dass ökonomisch gesehen, jede Rentenversicherung eine Umlageversicherung ist.

Adenauer war von Schreibers Plan überzeugt und entschlossen, ihn durchzusetzen, auch gegen Widerstand. Der kam von Wirtschaftsverbänden, von der Bank deutscher Länder, dem Vorgängerinstitut der Bundesbank, und aus den eigenen Reihen. Wirtschaftsminister Erhard unterstützte zwar Schreibers Plan im Prinzip, wehrte sich jedoch dagegen, dass auch Selbstständige erfasst werden sollten, und vor allem gegen die automatische Anpassung der Renten an die Inflation. Damit könnten die Rentner zu Parteigängern einer inflationären Lohnpolitik werden, fürchtete er. Tatsächlich gibt es, anders als Mackenroth suggerierte, durchaus Unterschiede zwischen den Rentensystemen. "In einem Umlageverfahren sind die Rentner an hohen Löhnen interessiert, bei einer kapitalgedeckten Verfahren an hohen Gewinnen", sagt heute Norbert Blüm, einst unter Helmut Kohl Arbeitsminister. Was für Blüm positiv ist, war für Erhard das Problem. Er produzierte sogar wegen der Rente einen regelrechten Skandal: Am 25. Oktober 1956 erklärte er bei einem Vortrag vor der Versicherungswirtschaft in Köln, er habe das "größte Gift" aus dem Rentenentwurf entfernt, die automatische Anpassung der Renten. Das stimmte eindeutig nicht, und Erhard holte sich eine demütigende Zurechtweisung durch Adenauer.

"Kinder kriegen die Leute immer" - Konrad Adenauers historischer Irrtum

Der Kanzler war es schließlich, der sein ganzes politisches Kapital einsetzte, um die Reform voranzubringen. Aber auch die SPD spielte eine Rolle. Die Sozialdemokraten wirkten zwar am Konzept nicht mit, sie setzten aber die Bundesregierung mit immer neuen Anträgen unter Druck und stärkten so den Befürwortern der Reform im Regierungslager den Rücken. Die Debatte in der SPD wurde geführt von Praktikern aus der Bundestagsfraktion um den großen Sozialpolitiker Ernst Schellenberg, die nicht vom Sozialismus träumten, sondern das Soziale in der sozialen Marktwirtschaft stärkten wollten. Daher führt ein Weg direkt von der Rentenreform zum reformistischen Godesberger Programm und zur Regierungsfähigkeit der SPD.

Drei Thesen

Der Fakt: Die Rentenreform von 1957 veränderte die Bundesrepublik von Grund auf

Das Problem: Die Reformer vergaßen die junge Generation

Die Lösung: Länger arbeiten und rechtzeitig mehr privat vorsorgen

Adenauers Rentenreform veränderte die junge Bundesrepublik, ganz sicher zunächst einmal zu ihrem Vorteil. Altersarmut verschwand über Nacht. Doch die Reform hatte einen fundamentalen Nachteil: Sie wurde als Vertrag zwischen zwei Generationen konzipiert. Tatsächlich ist jedoch jedes Rentensystem ein Drei-Generationen-Vertrag. Die aktive Generation muss die ältere versorgen und eine junge großziehen. Wird das vergessen, gerät das System aus der Balance. Die Tatsache war seinerzeit durchaus bekannt, obwohl man 1957 noch nichts vom Pillenknick wusste. Wilfrid Schreiber wollte eine Kinder- und Jugendrente einführen, die junge Familien bekommen sollten, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Oswald von Nell-Breuning, Mitautor der Sozialenzyklika "Quadragesimo anno" von Papst Pius XI und Mitglied des Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, beschwor Adenauer, einen demografischen Faktor in die Rentenberechnung einzuführen - vergeblich. Der Kanzler wischte die Einwände beiseite mit dem berühmt-berüchtigten Satz: "Kinder kriegen die Leute immer."

Heute weiß man, dass das nicht stimmt.

1957 wurden in Deutschland durchschnittlich 2,5 Kinder pro Frau geboren, heute sind es 1,5. 1960 konnte ein Arbeitnehmer noch mit 9,9 Jahren im Ruhestand rechnen, 2012 waren es bereits 18,9, Tendenz steigend. Zwar wurde inzwischen ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingebaut. Aber der reicht nicht. Deshalb muss heute über die Rente mit 70 und mehr private Vorsorge für junge Leute diskutiert werden - auch ein Erbe von 1957.

Reicht die Rente in Zukunft zum Leben? Wie kann ich zusätzlich vorsorgen? Wie ändert sich das Leben alter Menschen? Die SZ-Serie "Unsere Zukunft, unsere Rente" beschäftigt sich mit den wichtigsten Aspekten des Ruhestands.

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