MedizintechnikPatienten wollen Philips verklagen

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Bei Menschen mit Schlafapnoe setzt die Atmung während des Schlafes aus. Sie sind auf Geräte wie dieses (Symbolbild) angewiesen.
Bei Menschen mit Schlafapnoe setzt die Atmung während des Schlafes aus. Sie sind auf Geräte wie dieses (Symbolbild) angewiesen. All mauritius images/mauritius images / Ako / Alamy /

Geräte zur Schlaftherapie des Medizintechnikkonzerns können Gesundheitsschäden verursachen. Nutzern bleiben noch wenige Tage Zeit, um sich  einer Sammelklage in Italien anzuschließen.

Von Elisabeth Dostert, München

Die Zeit läuft. Nutzer bestimmter schadhafter Beatmungsgeräte und Schlaftherapiegeräte des niederländischen Elektro- und Medizintechnikkonzerns Philips bleiben nur noch wenige Tage, um sich für eine Sammelklage in Italien registrieren zu lassen. Die Vorwürfe und das Verfahren schleppen sich seit Jahren hin. Weltweit geht es laut Philips um 5,5 Millionen Geräte. Die Geräte, darunter die Dreamstation Go und Dorma 400, sind mit Kunststoffschaum ausgestattet, der Schall dämmen solle, sich aber auch in Partikel zersetzen kann, die in den Luftweg des Geräts gelangen und vom Benutzer aufgenommen oder eingeatmet werden, heißt es in Mitte 2021 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, veröffentlichten „dringenden Sicherheitswarnungen“ des Konzerns. Die Behörde ist für die Zulassung zuständig. Erste Warnungen gab es Medienberichten zufolge sehr viel früher. Das räumt auch Philips ein, aber diese seien von der US-Tochter Philips Respironics von Fall zu Fall beigelegt worden. Die Schlaftherapiegeräte werden nach Angaben des Unternehmens zu Hause eingesetzt, zum Beispiel von Menschen, die unter einer Schlafapnoe leiden. Die Atmung setzt während des Schlafes aus, schreibt der Verband Pneumologischer Kliniken auf seiner Internetseite. Geräte wie das von Philips sollen Menschen eigentlich entlasten, manchen dürften sie allerdings den Schlaf rauben. Die Beatmungsgeräte werden nach Unternehmensangaben zum Beispiel zur Behandlung von chronischen Lungenerkrankungen oder Mukoviszidose in Kliniken und Heimen eingesetzt.

Philips stehe nicht zu seiner Verantwortung, kritisiert die AOK

Während in den USA die Ansprüche seit dem Frühjahr weitgehend geklärt sind, stehen sie in der EU erst am Anfang. Wie der AOK-Bundesverband unlängst mitteilte, haben sich mehr als 20 000  Patienten bei ihm gemeldet, die sich der Klage anschließen wollen. Und es hat nach Einschätzung der AOK das Potenzial, die Ansprüche „wirkungsvoll durchzusetzen“. Die Aufforderung, sich registrieren zu lassen, verbindet die AOK mit einem Seitenhieb auf die Bundesregierung – die noch amtierende und die künftige. Die müsse die Rechte von Patienten und Patientinnen deutlich stärken.

Philips stehe nicht zu seiner Verantwortung, kritisiert Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes in einer Mitteilung. Obwohl der Schaden im Jahr 2021 gemeldet worden sei, habe Philips Respironics den Versicherten in Deutschland keine Entschädigung angeboten. Zudem laufe der notwendige Austausch der Geräte schleppend. Statt Patientinnen und Patienten zeitnah auch mit Geräten anderer Hersteller zu versorgen, verzögere Philips den Prozess, sodass immer noch schadhafte Geräte im Gebrauch seien, kritisiert die AOK.Erst im Frühjahr hatte Philips in den USA einen milliardenschweren Vergleich geschlossen. Philips Respironics zahlt 1,1 Milliarden Dollar ohne, wie in solchen Fällen üblich, Anerkennung einer Schuld.

In Deutschland ist es schwerer, einen Schaden nachzuweisen

Nach Schätzungen der Kanzlei Hemmerich & Rohde beläuft sich der gesamte Schaden weltweit auf 2,8 Milliarden Euro. Das Verfahren findet in Mailand statt, weil – so die Kanzlei auf ihrer Internetseite – in Deutschland ein Gesundheitsschaden, der aufgrund der Nutzung des Beatmungsgeräts entstanden sei, vor Gericht nachgewiesen werden müsse, um Schmerzensgeld zu erhalten. Dieser Nachweis sei oft schwierig, da die Nutzer des Geräts aufgrund ihrer bestehenden Erkrankungen das Gerät benötigten.

In Italien hingegen genüge die Nutzung eines potenziell schadhaften Beatmungsgeräts, um an der Klage teilzunehmen. Dort könne die psychische Belastung durch die Nutzung des Geräts einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Im Erfolgsfall können laut Hemmerich & Rohde die Nutzer eine Entschädigung zwischen 500 und 50 000 Euro erwarten. Bis dahin ist es ein langer Weg. Philips äußert sich weder zu den laufenden Auseinandersetzungen noch zu den bisherigen Gesamtkosten, wozu neben dem Vergleich unter anderem auch Kosten für Rechtsanwälte und Gerätetausch gehören.

Für die Sammelklage haben sich 30 000 Betroffene registriert

Die Kanzlei Hemmerich & Rohde gehört dem Global Justice Network an. Ihm zufolge sind in Europa mehr als 1,2 Millionen Menschen betroffen, die die Geräte nutzen. Für die Sammelklage in Italien haben sich nach Angaben der deutschen Kanzlei mehr als 30 000 Betroffene registrieren lassen. Philips schreibt auf seiner Internetseite, für Westeuropa seien gut eine Million Reparatursets und Ersatzgeräte produziert wurden. In Deutschland seien gut 100 600 Geräte an die Leistungserbringer, also etwa Ärzte und Pflegedienste, ausgeliefert worden. Knapp 65 000 Geräte seien „nicht verfolgbar“. 99 Prozent der Schlaftherapiegeräte seien mittlerweile remediert worden, teilte Philips mit. Das heißt, Komponenten wie der Dämmstoff wurden ersetzt oder das komplette Gerät ausgetauscht, so Philips. Die Remedierung der Beatmungsgeräte dauere noch an.   Mit dem Verfahren in Mailand ist es nicht getan. Die AOK und andere Krankenkassen versuchen, gegenüber Philips die durch die schadhaften Beatmungsgeräte entstandenen Schäden geltend zu machen, etwa, so die AOK, Behandlungskosten, die durch den Austausch der Geräte entstünden. In dieser Sache werde in Deutschland geklagt.

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