Vier Banker sind von einem Schweizer Berufungsgericht im Zusammenhang mit Geldern aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin schuldig gesprochen worden. Die Mitarbeiter der Schweizer Tochter der russischen Gazprombank hätten nicht abgeklärt, ob das Geld auf Konten des russischen Musikers Sergey Roldugin tatsächlich ihm gehörte. Die Bank wird derzeit abgewickelt. Das Gericht verhängte gegen die Banker bedingte Geldstrafen von bis zu 330 000 Franken, umgerechnet knapp 345 000 Euro.
Im Jahr 2014 waren bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet worden, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist der Cellist und Dirigent allerdings auch Patenonkel einer der Töchter Putins, so die Anklage. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Laut der Liste ist Roldugin in Moskau als „Putins Brieftasche“ bekannt.
Zwei der drei Richter sprachen sich nun für einen Schuldspruch gegen die Banker aus. Sie kamen zum Schluss, dass es die Angeklagten vorsätzlich unterlassen hätten, zu prüfen, wer der wahre wirtschaftlich Berechtigte an den Konten sei, die aus Dividenden eines russischen Medienunternehmens gefüllt worden waren. Ausgehend von den Zahlungen müsse die Beteiligung Roldugins an dem Medienunternehmen mehr als 100 Millionen Franken wert gewesen sein, so der Vorsitzende Richter. Bis 2016 sei Roldugin aber weitgehend unbekannt gewesen. „Auch in Sankt Petersburg kann man nicht auf die Schnelle so viel Geld verdienen. Abklärungen oder Plausibilisierungen wären da geboten gewesen.“ Die Behauptung, dass die Beteiligung an der Medienfirma durch Löhne und Kredite finanziert worden sei, erachtete der Richter nicht als plausible Erklärung. „Das könnte auf eine Strohmann-Finanzierung hindeuten.“ Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen.
Die vier Männer hatten sämtliche Vorwürfe bestritten und Freisprüche gefordert. Es habe keinen Anlass gegeben, an der wirtschaftlichen Berechtigung Roldugins zu zweifeln. Ein Sprecher der Angeklagten erklärte nach dem Urteil, dass sie erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollten, um zu entscheiden, ob sie Berufung einlegten. Die nächste Instanz wäre dann das Bundesgericht, das höchste Schweizer Gericht.