Süddeutsche Zeitung

Ruhestörung:Konkret was auf die Ohren

Vermieter dürfen lärmenden Mietern nur dann kündigen, wenn sie Ruhestörungen im Einzelnen nachweisen können.

Einem Mieter pauschal wegen ständigen Türenknallens, lauter Musik, Herumtrampeln oder lautstarker Streitereien zu kündigen, sei rechtlich nicht zulässig, erklärt der Fachverlag Wirtschaft, Recht und Steuern (WRS) in Planegg bei München.

Vielmehr müssten für eine Kündigung auch bei häufigen Lärmbelästigungen einzelne Vorfälle nach Art, Zeitpunkt und Dauer genau beschrieben werden. Dabei reichten Zeitangaben wie "ständig" oder "die ganze Nacht" nicht aus.

Zudem müssten Vermieter vor einer Kündigung dem Mieter eine Abmahnung zukommen lassen oder ihm eine Aufforderung zusenden, die Lärmbelästigungen bis zu einer bestimmten Frist abzustellen.

Einer Studie zufolge seien 2006 etwa 2,1 Millionen Mieter in Deutschland allein deshalb umgezogen, weil sie lärmende Nachbarn nicht mehr ertragen konnten, berichtet der Verlag.

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