Rohre:Die Angst vor dem Leck

Nach einem Wasserrohrbruch in einem Bremer Wohnblock werden in mehreren Stockwerken die Rohre erneuert. Hier die Nahtste

Wer zahlt eigentlich, wenn ein altes Rohr saniert werden muss?

(Foto: imago images/Eckhard Stengel)

Wenn Wasserleitungen ersetzt werden müssen, kann das schnell teuer werden. Worauf Immobilienbesitzer achten sollten.

Von Jochen Bettzieche

Es knackst unter den Straßen von Rothenburg ob der Tauber. Zehn bis 15 Mal pro Jahr bricht eine Versorgungsleitung für Wasser. Dann müssen die Stadtwerke die defekte Stelle in dem 140 Kilometer langen Netz schnell reparieren. Gleichzeitig erneuert das Unternehmen ein bis zwei Kilometer der bestehenden Leitungen pro Jahr. Das mindert das Risiko solcher Brüche, denn alte Rohre sind dafür anfälliger.

Rothenburg ist kein Einzelfall. In den meisten Gemeinden Deutschlands liegen noch Rohre in der Erde, die nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Für Immobilienbesitzer kann das teuer werden. Zumindest dann, wenn sie die Kosten für eine Erneuerung von der Grundstücksgrenze bis zum Wasserzähler im Keller selbst tragen müssen.

Seit 1997 erstellt der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) eine Statistik über Schäden bei der Verteilung von Wasser. Darin erfasst er nach eigenen Angaben 35 Prozent der Leitungen in Deutschland. Pro Jahr und Kilometer Leitung kommt es demnach im Durchschnitt zu 0,078 Schäden. Im Fall von Rothenburg wären das rund elf Fälle pro Jahr. Wobei die Stadt ein kleines Netz hat. Große Wasserversorger haben mehrere Tausend Kilometer.

Tatsächlich spielt das verwendete Material der Haupt- und Versorgungsleitungen eine große Rolle. Am häufigsten trifft es "Stahlrohre ohne hochwertigen Korrosionsschutz", so der Fachbegriff. Hier kommt es zu 0,308 Schäden pro Kilometer und Jahr. Bei den ebenfalls älteren Graugussrohren sind es etwas weniger, gefolgt von Kunststoffrohren aus Polyethylen (PE), die bis 1980 verlegt wurden. Das spricht nicht gegen das Material, im Gegenteil. Kamen die PE-Rohre nach 1980 in die Erde, sind sie Spitzenreiter mit 0,020 Schäden pro Kilometer und Jahr. "Möglicherweise wurde in den Anfangsjahren nicht ausreichend auf die Bettung geachtet", vermuten die Statistiker des DVGW.

Ein Rohr war gebrochen, die Garage unter Wasser. Wer haftet?

In Rothenburg bestehen die Hauptversorgungsleitungen aus Gussrohren, die Anfang der 60er Jahre in die Erde kamen, sagt Eva Baum, Sprecherin der Stadtwerke: "Bei den Hausanschlussleitungen handelt es sich um PE-Leitungen der ersten Generation, die Mitte bis Ende der 1960er-Jahre verlegt wurden."

Versorger haben ein großes Interesse, anfällige Leitungen zu erneuern. Nicht nur, weil nach Angaben des Statistischen Bundesamts von hundert Litern Wasser, die ins Netz eingespeist werden, bei fast neun Litern nicht klar ist, wo sie austreten, sodass sie als Verlust verbucht werden.

Es geht auch um Haftungsfragen. So hat das Oberlandesgericht Koblenz einer Klägerin recht gegeben, die ihren Versorger auf Schadenersatz verklagt hatte. Ein Rohr war gebrochen, und ihre Garage stand daher unter Wasser. Hausanschlüsse lägen im ausschließlichen Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens, und dieses habe "die Hausanschlüsse herzustellen, zu unterhalten und gegebenenfalls zu erneuern", entschieden die Richter. Seine Verantwortung reiche bis zum Wasserzähler (Az. 1 U 1281/12).

Im Falle eines Schadens muss der Versorger sofort handeln. Gleiches gilt in Sonderfällen, beispielsweise, wenn alte Leitungen noch aus Blei sind und wenn durch Umbauten tote Endstücke entstünden, in denen das Wasser steht und sich Keime bilden können. Anders sieht es aus, wenn es nur darum geht, alte aber funktionsfähige Rohre zu ersetzen. "Der Wasserbetrieb kann für seine Leitungen planen, wann er das macht", sagt Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Probleme bereiten oft ältere Objekte mit alten Zuleitungen, so Kodim: "Meistens wurden diese ohne Pläne verlegt, dann sind Handschachtungen erforderlich, um sie zu finden." Wachsen Sträucher oberhalb des Leitungsverlaufs oder steht dort ein Gewächshaus, müssen diese nicht immer weichen. "Große Bäume darf man ohnehin nur im Ausnahmefall fällen."

Glücklicherweise müssen die Arbeiter in der Regel nicht die gesamte Leitung für einen Wechsel freilegen. Mit einer Raketenpressung verlegen sie PE-Rohre unterirdisch. Es genügen Gruben an Start- und Zielort. "In der Regel wird der Hausanschluss bis in das Gebäude auf unsere Kosten erneuert", sagt Baum von den Stadtwerken Rothenburg. Sie verweist auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, kurz AVBWasserV.

"Jeder regionale Betrieb regelt für sich, ob und wie er die Kunden an den Kosten beteiligt"

Maßgeblich ist Paragraph zehn, Absatz drei der Verordnung. Darin steht unter anderem: "Hausanschlüsse werden ausschließlich von dem Wasserversorgungsunternehmen hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt, müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein."

Nur gilt diese Verordnung nicht für jedes Wasserwerk. Je nach Gesellschaftsform und Eigentümer können Wasserversorger von den Vorgaben abweichen, zumindest, wenn sie keine privatwirtschaftliche Rechtsform wie eine GmbH haben. "Jeder regionale Betrieb regelt für sich, ob und wie er die Kunden an den Kosten beteiligt", sagt Geschäftsführerin Kodim.

Ein Beispiel aus der Region München verdeutlicht das. Von der bayerischen Landeshauptstadt entlang der knapp 40 Kilometer langen Würm bis zu deren Ursprung im Starnberger See gelten unterschiedliche Regeln. In der Stadt selbst liefern die Stadtwerke (SWM) das Wasser. Auch hier kommt es zu Lecks und Erneuerungen des Netzes. "Wir tauschen in München viele Rohre aus, aber das ist natürlich unsere Sache", sagt Bettina Hess, Sprecherin der Stadtwerke. Bis zur ersten Hauptabsperrvorrichtung tragen die SWM die Kosten für Instandhaltungen und Leitungstausch. Wenn aber beispielsweise der Anschluss vergrößert werden muss, weil ein Einfamilienhaus einem Mehrfamilienhaus weicht, zahlt der Immobilienbesitzer.

Südlich von München haben die Würmtalgemeinden Gauting, Gräfelfing, Krailling und Planegg einen Zweckverband gegründet. Das ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss, mit dem mehrere Gemeinden bestimmte Aufgaben in ihren Gebieten, in diesem Fall die Wasserver- und -entsorgung, gemeinsam erfüllen. "Auch dabei werden Versorgung und Anschluss häufig über eine Verordnung geregelt", erklärt Kodim.

In der Beitrags- und Gebührensatzung des Würmtal-Zweckverbands heißt es dazu: "Von der Erstattungspflicht ausgenommen ist der Aufwand für die Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse, auch soweit es die nicht im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile betrifft."

Die Kosten liegen schnell im vierstelligen Bereich

Jeder Zweckverband kann das anders umsetzen. Es gibt keine einheitliche Vorgabe, ebenso wenig für Wasserwerke im Besitz einer einzelnen Stadt oder Gemeinde, sagt Kodim: "Städte und Gemeinden können ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen." Das heißt, der Gemeinderat kann beschließen, dass die Kunden die Erneuerung zahlen oder dass sie sich die Kosten in einem bestimmten Verhältnis mit dem Wasserwerk teilen. Zumindest zwischen der Grundstücksgrenze und dem Wasserzähler.

Genau das gilt am Ursprung der Würm, in Starnberg, keine sieben Kilometer von Gauting entfernt. Das dortige Wasserwerk gehört der Gemeinde. In der Gebührensatzung steht: "Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, (...) ist mit Ausnahme des Aufwandes, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten."

Das heißt, bricht die Zuleitung auf dem Grundstück, kommt der Immobilienbesitzer für die Reparatur auf. Gleiches gilt, wenn er oder das Wasserwerk die Rohre auf den aktuellen Stand der Technik bringen lassen will, um Lecks vorzubeugen. Die Kosten liegen schnell im vierstelligen Bereich.

Da im Gegensatz zum Strommarkt die Wasserversorgung nicht liberalisiert ist, existiert kein Wettbewerb. Anfang des Jahrtausends gab es in der Politik noch entsprechende Bestrebungen. Mittlerweile spielt das Thema keine Rolle mehr, zu viel sprach dagegen.

Auch das Umweltbundesamt (UBA) hatte sich damals kritisch geäußert. So existiere kein bundesweites Wasserverbundnetz. Zudem könne Wasser ohne Qualitätsverlust nicht beliebig gemischt werden, erklärt Jörg Rechenberg, Fachgebietsleiter Wasser und Boden beim UBA: "Und vor allem besteht die Gefahr, dass Versorger im Falle einer Liberalisierung Umwelt- und Gesundheitsbelange hintenanstellen."

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