Roaming:EuGH urteilt gegen O2

Der Telefonanbieter O2 hätte 2017 automatisch alle Kunden auf einen neuen Tarif ohne Zusatzkosten für Mobilgespräche im EU-Ausland umstellen müssen und nicht nur Verbraucher mit bestimmten Tarifmodellen. Das entschieden die obersten EU-Richter am Donnerstag. Die EU hatte die Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 abgeschafft. Handy-Anrufe und Datennutzung im EU-Ausland sollen nicht mehr kosten als im eigenen Land. O2, der deutsche Ableger der spanischen Telefónica, hatte nur Kunden automatisch umgestellt, die schon einen regulierten Roaming-Tarif hatten und andere aufgefordert, die Umstellung per SMS zu beantragen.

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