Süddeutsche Zeitung

Ritter Sport:Quadratisch, praktisch, einzigartig

Seit Jahren streiten Milka und Ritter um die Schoko-Tafel. Jetzt hat der BGH entschieden: Das Quadrat bleibt als Marke geschützt.

Von Stefan Mayr

Kein Schokoladen-Fan muss eine Extra-Dosis Nervenfutter zu sich nehmen, für alle Naschkatzen gibt es beruhigende Nachrichten vom Bundesgerichtshof aus Karlsruhe. Die bekannte Ordnung in den Supermarktregalen bleibt intakt. Wer eine Langpackung mit Zacken kauft, bekommt Toblerone. Wer zur lila Farbe greift, hat eine Milka in der Hand. Und in der quadratischen Tafel wird auch in Zukunft immer Ritter Sport drin sein und nichts anderes.

Was für Anna Normalverbraucherin eine Selbstverständlichkeit ist, wollten die Juristen des US-Konzerns Mondelez und ihrer Tochter Kraft Foods Schweiz zu Fall bringen: Sie hatten beim Deutschen Patent- und Markenamt in München beantragt, dass der Markenschutz für die quadratische Verpackung gelöscht wird. Zehn Jahre dauerte das verbitterte Ringen um die süße Verpackungsform an. Nun hat der BGH nach langem Hin und Her am Donnerstag ein letztinstanzliches Urteil gesprochen: "Die Löschungsanträge sind nicht begründet." Soll heißen: Das Quadrat ist und bleibt der Familie Ritter und ihrem mittelständischen Unternehmen vorbehalten.

Der Jubelschrei am Firmensitz in Waldenbuch war bis ins 15 Kilometer entfernte Stuttgart zu hören. "Bei uns haben die Korken geknallt, nach zehn Jahren muss das auch mal sein", sagt Thomas Seeger, der als Leiter der Rechtsabteilung den Streit von Anfang an durchgefochten hat. "Wir freuen uns, dass der Schutz unserer Marke, die wir seit Jahrzehnten pflegen, auch in Zukunft gewährleistet ist." Für die Alfred Ritter GmbH & Co. KG als "vergleichsweise kleines Familienunternehmen" habe die quadratische Verpackung eine "riesengroße" Bedeutung, betont Seeger. "Die Märkte zerfasern ja immer mehr und es wird immer schwieriger rauszustechen." Insofern habe das Quadrat für Ritter "den gleichen Stellenwert wie für die Gegenseite die lila Farbe", die Milka respektive Mondelez ebenfalls markenrechtlich schützen lässt.

Nach Seegers Angaben assoziiert die überwiegende Mehrheit der Verbraucher in Deutschland mit einer quadratischen Verpackung automatisch die Marke Ritter Sport - selbst wenn sie eine weiße Tafel ohne Beschriftung vor sich liegen haben.

Einst wollten die Macher von Ritter Sport einfach eine Tafel auf den Markt bringen, die in die Jackentasche passt, ohne zu zerbrechen. Seit den 1970er Jahren verkaufen sie ausschließlich quadratische Verpackungen. 1996 ließen sie sich die quadratische Verpackung als dreidimensionale "Warenformverpackungsmarke" schützen. Der Rechtsstreit mit Mondelez habe dem Unternehmen "eine mittlere sechsstellige Summe" gekostet, berichtet Thomas Seeger. Insofern ist es verständlich, wenn er das Urteil als eine runde Sache empfindet: Sein Alleinstellungsmerkmal bleibt ihm nun erhalten.

Die Nacht zum Donnerstag sei die schlimmste für ihn gewesen, seitdem er vor 20 Jahren bei der Ritter GmbH angefangen habe. "Ich habe nur eine halbe Stunde geschlafen", berichtet der 55-jährige Jurist, "und danach war ich froh, dass ich gleich wieder aufgewacht bin." Sein Albtraum ging so: "Die ganze Welt hat gewusst, wie das Urteil ausgefallen ist, nur ich nicht."

Die Begründung des Urteils klingt auf den ersten Blick kurios: Eine Marke könne nur dann keinen Schutz beanspruchen, wenn es ausschließlich die Form ist, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Das sei bei Ritter Sport aber nicht der Fall. Vielmehr sähen die Verbraucher die Verpackungsform zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbänden damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

Auf dem deutschen Markt liefern sich Milka und Ritter im Segment der 100-Gramm-Tafeln ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Künftig wird dieser Wettbewerb wieder im Regal und nicht im Gerichtssaal ausgetragen. Deutschlands Schoko-Genießer können sich entspannt zurücklehnen: Es wird keine quadratische Milka geben - und auch keine lila Ritter Sport: "Das gäbe Stress", sagt Thomas Seeger. Auf einen weiteren Rechtsstreit mit Mondelez hat er keine Lust. (Az.: I ZB 42/19 und I ZB 43/19)

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SZ vom 24.07.2020
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