Ritter Sport:Streit ums Quadrat

'Ritter Sport'-Schokolade

Ritter verkauft seine Schokolade seit Jahrzehnten in quadratischen Tafeln. Dieses Alleinstellungsmerkmal ist ins Wanken geraten.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)

Seit Jahren will der Milka-Hersteller Mondelez den Schutz für die quadratische Verpackung von Ritter Sport aufheben lassen. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof.

Von Stefan Mayr, Stuttgart

Die lila Kuh springt im Quadrat. So kann man diesen Rechtsstreit zusammenfassen, ohne groß zu übertreiben. Seit mittlerweile zehn Jahren kämpft der US-Konzern Mondelez (Milka) gegen das mittelständische Familienunternehmen Alfred Ritter GmbH & Co. KG aus Waldenbuch bei Stuttgart. Dabei geht es um die Frage, ob ausschließlich Ritter Sport quadratische Schokoladentafeln verkaufen darf. Der Milka-Hersteller Mondelez sagt: Nein. Deshalb hat er über seine Tochter Kraft Foods Schweiz Holding GmbH aus der Schweiz beim Deutschen Patent- und Markenamt in München beantragt, dass der Markenschutz für die quadratische Verpackung gelöscht wird.

Das klingt süß. Aber wenn Juristen um eine Tafel Schokolade rangeln, dann wird nicht mit Sahnebällchen geworfen. Seit 2010 dauert der Kampf nun schon an, und man muss keine Naschkatze sein, um sich dieses Hin und Her auf der Zunge genüsslich zergehen zu lassen. Einmal waren die einen obenauf, dann wieder die anderen. Letzter Stand: Das Bundespatentgericht gab im November 2018 dem schwäbischen Familienunternehmen Recht. Aber es ließ die Anrufung des Bundesgerichtshofs offen. Diese letzte Chance will sich Milka partout nicht entgehen lassen. Deshalb muss sich der BGH nun schon zum zweiten Mal umfassend mit der Verpackungs-Geometrie von Naschprodukten befassen.

"Verkehrsdurchgesetztes Zeichen"

Die Ritter GmbH beharrt darauf, ihre "quadratische Warenformverpackungsmarke" sei bereits seit 1996 als "verkehrsdurchgesetztes Zeichen" markenrechtlich geschützt. Soll heißen: Die meisten Verbraucher verbinden mit der quadratischen Tafel automatisch die Marke Ritter Sport. Und das solle auch so bleiben. Laut Markenrecht kann eine Verpackungsform tatsächlich als Marke geschützt werden. Es sei denn, die Form stellt eine "wesentliche Gebrauchseigenschaft" der Ware dar; Damit soll verhindert werden, dass ein Hersteller eine besonders praktische Verpackungsform durch einen Eintrag ins Markenregister sichert - und die Konkurrenz so zu anderen Formen zwingt, die den Gebrauch komplizierter oder teurer machen.

Es ist ein Kampf zwischen David und Goliath: Der Mondelez-Konzern aus Deerfield im US-Bundesstaat Illinois hat 86 000 Mitarbeiter und machte 2017 knapp 26 Milliarden Dollar Umsatz. Im Vergleich dazu ist die Alfred Ritter GmbH & Co. KG ein Zwerg: 1100 Mitarbeiter erwirtschafteten zuletzt einen Umsatz von 492 Millionen Euro. Der Jahresüberschuss lag 2018 bei 3,5 Millionen.

Ritter verkauft seine Schokolade seit Jahrzehnten ausschließlich in quadratischen Tafeln. Selbst der Werbeslogan "quadratisch, praktisch, gut" verzichtet nicht auf das geometrische Element. Es war einst das ausdrückliche Ziel der Firma, eine Schokolade auf den Markt zu bringen, die man in eine Jackentasche stecken kann, ohne dass sie zerbricht.

Dieses Alleinstellungsmerkmal wird Ritter von den Herren der lila Kuh streitig gemacht. Sie argumentieren, die quadratische Form erleichtere Lagerung, Transport und Portionierung und sei deshalb allen Herstellern zu ermöglichen. Damit hatten sie 2016 Erfolg: Das Bundespatentgericht gab ihrem Antrag auf Löschung der quadratischen Warenformverpackungsmarke statt. Daraufhin zog Ritter vor den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter verwarfen das Urteil aus München im Oktober 2017. Sie sehen in der quadratischen Verpackung eben keine wesentliche "Gebrauchseigenschaft" - vielmehr bestehe der wesentliche "Gebrauch" einer Schokolade in deren Verzehr. Und für diesen sei eher zweitrangig, ob die Packung nun quadratisch oder "nur" rechteckig ist. Mit dieser Ansage verwies der BGH den Fall an das Bundespatentgericht zurück.

Dieses schloss sich im November 2018 der Ansicht des BGH an und lehnte den Antrag von Mondelez ab. Doch damit wollten sich die Milka-Männer nicht abfinden: Sie formulierten neue Argumente und zogen damit erneut vor den BGH. Ob der schon am Donnerstag ein Urteil spricht, ist offen. (Az. I ZB 42/19 u.a.)

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