Urteil des BGH:Nur Ritter Sport darf quadratisch sein

Jahrelang hatte der schwäbische Schokoladenhersteller Ritter mit dem Milka-Hersteller Mondelez gestritten - nun hat der Bundesgerichtshof geurteilt.

Ritter Sport bleibt die einzige allseits bekannte quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen. Der Traditionshersteller aus Waldenbuch bei Stuttgart darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Der Milka-Hersteller Mondelez hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen - am Ende vergeblich. (Az. I ZB 42/19 u.a.)

Nach Ansicht des Gerichts kann - so widersinnig es klingt - eine Marke dann keinen Schutz beanspruchen, wenn es ausschließlich die Form ist, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Das ist für die Richter aber bei Ritter Sport nicht der Fall. Vielmehr sähen die Verbraucher die Verpackungform zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbänden damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

Langer Streit

Rund zehn Jahre hatten sich die Unternehmen auseinandergesetzt. Zuletzt hatte schon das Bundespatentgericht im November 2018 dem schwäbischen Familienunternehmen Recht gegeben.

Zuvor hatten die Milka-Eigner allerdings 2016 auch schon mal Recht bekommen, als sie argumentierten, die quadratische Form sei vorteilhaft für den Umgang mit der Schokolade etwa beim Transport. Das Bundespatentgericht gab damals dem Antrag auf Löschung der quadratischen Warenformverpackungsmarke zunächst statt.

Daraufhin zog Ritter vor den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter verwarfen das erste Urteil des Bundespatentgerichts im Oktober 2017.

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