Revision:VW-Prozess, nächste Runde

Der VW-Korruptionsprozess nimmt kein Ende: Der zu einer Haftstrafe verurteilte Ex-Betriebsratschef Volkert und der frühere Personalmanager Gebauer haben gegen die Urteile des Landgerichts Braunschweig Revision eingelegt.

Drei Jahre nach Bekanntwerden der VW-Affäre muss sich nun das zweithöchste deutsche Gericht mit dem Kriminalfall befassen: Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert hat wie angekündigt Revision gegen seine Verurteilung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft durch das Landgericht Braunschweig eingelegt. Damit muss der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.

Das Gericht hatte Volkert wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue schuldig gesprochen, weil VW auf seinen Druck rund 400.000 Euro für seine Exfreundin in Brasilien locker machte. Außerdem kassierte Volkert rund zwei Millionen Euro Sonderbonuszahlungen an der regulären Buchhaltung vorbei. Die Staatsanwaltschaft hatte für Volkert ein Jahr Haft mehr gefordert.

Wie das Landgericht Braunschweig am Dienstag weiter mitteilte, geht auch der mitangeklagte Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer in Revision. Er war wegen Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil gegen Volkert ebenfalls vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen, nicht aber das Urteil gegen Gebauer.

Bis der Fall tatsächlich beim zuständigen BGH-Senat in Leipzig landet, werden noch Monate vergehen: Das Landgericht hat bis Ende April Zeit mit der schriftlichen Urteilsbegründung, danach haben die Verteidiger noch einen Monat zur schriftlichen Erwiderung. So könnte der BGH erst im Sommer mit der Prüfung beginnen.

© dpa/Reuters/AP/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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