Rentenbesteuerung:Millionen Rentner haben eine Antwort verdient

Spaziergänger in Allee

Der Staat soll sicherstellen, dass den Bürgern im Laufe ihres Arbeitslebens genügend Spielraum bleibt, um finanziell fürs Alter vorzusorgen.

(Foto: Sebastian Gollnow/picture alliance/dpa)

Ein Richter am Bundesfinanzhof hält die Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. Finanzminister Olaf Scholz muss jetzt endlich belegen, dass die Bürger nicht doppelt belastet werden.

Kommentar von Hendrik Munsberg

Bei nicht wenigen Rentnern in Deutschland stößt man auf die Meinung, dass es geradezu unanständig sei, wenn der Staat auch noch ihre Altersruhegelder besteuert. Haben sie nicht schon genug für die Allgemeinheit getan? Das ist ein verständlicher, aber gravierender Irrtum. Wenn einer nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben über so viel Einkommen verfügt, dass er gemäß seiner Leistungsfähigkeit Steuern zahlt, ist das nur recht und billig.

Der Staat hat aber dafür zu sorgen, dass den Bürgern im Laufe ihres Arbeitslebens genügend Spielraum bleibt, um finanziell Vorsorge fürs Alter zu treffen, damit sie später davon zehren können. Den Versuch dazu hat die rot-grüne Bundesregierung unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder, man darf sagen, ernsthaft unternommen, als sie - auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts - von 2005 an die Rentenbesteuerung änderte. Seither wird die Vorsorge steuermindernd anerkannt und die spätere Rentenzahlung besteuert. Weil die Umstellung auf diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung eine Änderung ist, bei der es um viel Geld geht, geschieht das in Schritten bis 2040.

Diese Reform hat nun ein Richter am Bundesfinanzhof (BFH) in einem Gesetzeskommentar unter die Lupe genommen. Sein Befund: Die geltende Rentenbesteuerung, insbesondere die Art der Übergangslösung bis 2040, ist verfassungswidrig, weil sie auf eine Doppelbesteuerung hinaus läuft. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung 2002 aufgegeben, dies tunlichst zu vermeiden, nämlich dass Bürger zwei Mal Steuern zahlen - wenn sie Vorsorge treffen und wenn sie Rente beziehen.

Die jetzt bekannt gewordene Meinung des BFH-Richters Kulosa, der stellvertretender Vorsitzender ist im Senat für "Alterseinkünfte und -vorsorge", stößt auf breites Interesse. Aber zunächst ist sie nur eine Einzelmeinung zu einem hochkomplexen und umstrittenen Thema. Urteile dazu werden am BFH immer von fünf Richtern gesprochen, sobald ein Fall zur Entscheidung ansteht. Und das letzte Wort hat sowieso Karlsruhe.

Die Reaktion der Regierung ist an Ignoranz schwer zu überbieten

Trotzdem weist die Debatte auf einen gravierenden Missstand hin. Seit 2005, seit die Reform in Kraft ist, hat es noch keine Bundesregierung für nötig gehalten, zumindest dem Parlament Zahlen zu präsentieren, die belegen, dass die Reform den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt. Gerade erst wurde die FDP damit abgespeist, dass es "praktisch keine verfassungswidrige Zweifachbesteuerung" gebe. Dies ist an Ignoranz schwer zu überbieten. Die Bundesregierung muss endlich eine Studie präsentieren, die ihre Behauptung belegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich eine Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen verkündet, die einen hochinteressanten Hinweis enthält: Die Politik, mahnten Deutschlands höchste Richter, dürfe nicht einfach Gesetze erlassen im bloßen Vertrauen auf "die allgemeine Annahme", dass eine beabsichtigte Wirkung ihre Zwecke erreiche. Diese Annahme müsse auch "hinreichend erforscht" sein. Millionen heutige und künftige Rentner haben eine Antwort verdient.

Erst recht, wenn man weiß, dass der Architekt der Reform, Bert Rürup, 2007 in Briefen an die damaligen Bundesminister Steinbrück und Müntefering vor einer Zweifachbesteuerung "in gravierendem Umfang" warnte. Finanzminister Olaf Scholz sollte für Aufklärung sorgen.

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