Gerichte:Rentenbescheid soll kompliziert bleiben

Rente: Seniorin mit Unterlagen und Taschenrechner

Rentenbriefe sollten verständlich sein - für die Rentenversicherung ist dies eine Gratwanderung.

(Foto: Imago)

Informationen über die Höhe der Rente sind seit ein paar Jahren kürzer und verständlicher. Doch was gut gemeint war, wird jetzt zu einem Problem.

Von Thomas Öchsner

Eigentlich sollte es nicht so schwer sein: Ein Rentenbescheid sollte vor allem darüber informieren, wann die Rente beginnt und wie hoch sie ausfällt. Aber juristische oder rechnerische Fehler sollten auch keine enthalten sein. So wurde für Rentenbescheide jahrzehntelang nicht selten viel Papier bedruckt, mit für Laien schwer verständlichem Fachchinesisch. Schritt für Schritt hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) daher in den vergangenen Jahren die Bescheide einfacher, persönlicher und kürzer gefasst, ohne lange Anlagen und Zahlenkolonnen. Ausgerechnet deswegen hat die Rentenversicherung jetzt neuen Ärger.

Fast zwei Millionen Rentenbescheide haben die Rentenversicherungsträger 2020 verschickt. Doch nun hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Verfahren, bei dem es um die Kosten eines Widerspruchs gegen einen Rentenbescheid ging, ein juristisches Veto gegen die verkürzten Behördenbriefe eingelegt. Es sei nicht möglich, "den Text eines Bescheides dadurch zu verschlanken, dass man komplexe, für den Laien kaum verständliche Regelungen auf Kosten der Nachvollziehbarkeit weglasse", teilte das Gericht mit. Es fehle "eine ausreichende Begründung". Vor allem aber könnten Versicherte nicht nachvollziehen, "aufgrund welcher Berechnungsgrundlagen sich die mitgeteilte Rentenhöhe ergebe" und ob die Einkünfte der Beitragszahler "zutreffend der Ermittlung der Entgeltpunkte zugrunde gelegt worden seien". Denn im Bescheid wird nur die Summe der für die Ermittlung der Altersbezüge maßgeblichen Rentenpunkte genannt - und nicht mehr, wie sie sich im Einzelnen zusammensetzen.

Der Bundesverband der Rentenberater sieht sich durch das Urteil bestätigt. Der Verband hatte bereits 2018 die Einführung der von 18 auf zwölf Seiten verkürzten Basisbescheide kritisiert. Anke Voss, die Präsidentin des Verbands, sagt: "Ohne Berechnungsanlagen sind die Rentenbescheide ja nicht einmal für Fachleute nachprüfbar, von Laien ganz zu schweigen." Die Rentenberater hätten die DRV "leider vergeblich um Überarbeitung gebeten". Voss fordert die Rentenversicherung auf, "nun nicht weiter derart zu verkürzen" und Berechnungsanlagen zukünftig wieder beizufügen. So sieht es auch der Rentenexperte Werner Siepe: "Neurentner sollten sofort die Möglichkeit haben, die Berechnung zu prüfen oder von einem Fachmann oder einer Fachfrau prüfen zu lassen." Wer hier sichergehen wolle, sollte die detaillierte Berechnung der Rentenpunkte nach Erhalt des Bescheids nachfordern. Falls eine Antwort (zeitnah) ausbleibt, sollten Neurentner vorsorglich Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen, rät Siepe.

Nach Angaben der DRV Bund bitten derzeit "unter fünf Prozent der Fälle" um weitere Informationen. Die Behörde verweist darauf, dass andere Sozialgerichte die Begründung der Bescheide für ausreichend halten, so auch das LSG Sachsen. Es werde in den Briefen ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Bedarf kostenlos weitere Auskünfte erhältlich seien, entschied das Gericht. Die DRV Bund will deshalb nicht nachgeben. Gegen das Urteil des LSG NRW hat die Behörde Revision eingelegt. Man wolle im Interesse der Rentnerinnen und Rentner weiter "auf seitenlange Berechnungsdetails mit Zahlenkolonnen verzichten", teilte der Sprecher der DRV Bund mit.

Es geht dabei, zumindest am Rande, auch um Geld: Mit den dünneren Bescheiden wird etwa 30 Prozent Papier im Vergleich zu früher gespart. Und weniger Porto ist auch fällig.

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