Rente:Kunde siegt im Riester-Streit

Die Zurich-Versicherung darf den Rentenfaktor bei einer Riester-Police nicht einseitig um 25 Prozent senken. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Ein Kunde zahlt seit 2006 monatlich 100 Euro ein, der Rentenbeginn soll 2039 sein. Pro angesparten 10000 Euro wollte die Zurich 37,34 Euro Rente im Monat zahlen. 2017 senkte der Versicherer wegen der Kapitalmarktlage diesen Betrag auf 27,97 Euro. Das darf er so nicht, so das Landgericht. Er habe sich nicht verpflichtet, in besseren Zeiten den Faktor zu erhöhen. Die Zurich will prüfen, ob sie Berufung einlegt. Klägeranwalt Knut Pilz und die Bürgerbewegung Finanzwende, die den Prozess unterstützt, sehen die Entscheidung als richtungsweisend für zehntausende solcher Kürzungen.

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