Süddeutsche Zeitung

Altersvorsorge:Die Grundrente kommt

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt von Juli an erste Bescheide - zuerst an Neurentner.

Von Hendrik Munsberg

Die ersten von rund 1,3 Millionen Beziehern kleiner Renten werden schon in den kommenden Wochen die neue Grundrente bekommen, einen monatlichen Aufschlag auf ihre Altersbezüge. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bestätigte am Freitag, sie werde von Juli an die ersten Bescheide verschicken. Zunächst soll die Grundrente nur an Neurentnerinnen und -rentner ausgezahlt werden, die von Juli an in Ruhestand gehen. Die letzten Bescheide sollen erst Ende 2022 für Bestandsrentner ergehen. Alle bis dahin aufgelaufenen Ansprüche werden aber rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres nachgezahlt.

Profitieren sollen von der Grundrente all jene mit mindestens 33 Jahren Beitragsleistungen für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege. Nach Zahlen des Arbeits- und Sozialministeriums wird der Zuschlag im Schnitt bei rund 75 Euro im Monat liegen. Im günstigsten Fall sind demnach knapp 420 Euro pro Monat möglich.

Die Grundrente ist ein zentrales Projekt der SPD, das von Bundessozialminister Hubertus Heil auf den Weg gebracht worden war und im laufenden Bundestagswahlkampf eine wichtige Rolle spielen dürfte. Bereits zum 1. Januar hatten Union und SPD die Grundrente per Gesetz in Kraft gesetzt. Die Umsetzung verzögerte sich aber bis jetzt, weil die Rentenversicherung von der Regierung verpflichtet wurde, vor Gewährung des Zuschlags eine Einkommensprüfung vorzunehmen. Darauf hatte sich die große Koalition nach langem Streit verständigt. Nun werden etwa Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerfreibetrags auf die Grundrente angerechnet, nicht aber Vermögen und Immobilien. Um die Einkommensprüfung und den dafür notwendigen Datenabgleich mit den Finanzämtern zu bewerkstelligen, stellte die DRV Bund 1000 neue Mitarbeiter ein. Im Startjahr 2021 wird die Grundrente die Steuerzahler schätzungsweise 1,3 Milliarden Euro kosten.

Die volle Grundrente bekommt man bis zu einem Monatseinkommen von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner. Sobald der Freibetrag überschritten ist, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet, Einkommen über 1600 Euro werden bei Alleinstehenden voll angerechnet, bei Paaren sind es 2300 Euro.

Sobald die ersten Bescheide an Neurentner abgearbeitet sind, werden die Zuschläge für alle Bestandsrentner geprüft, zuerst die ältesten Jahrgänge. Damit werde noch in diesem Jahr begonnen, hieß es. Die letzten Bescheide zur Grundrente werden nach den Plänen der DRV Bund bis Ende 2022 erledigt sein. Insgesamt müssten die Daten von 26 Millionen Rentnern geprüft werden.

Kritiker bemängeln, dass die Grundrente zum Ruhegeld die Altersarmut nur zum Teil beseitige. Auch künftig seien viele Menschen von Altersarmut bedroht, die ebenfalls in die Rentenkasse einzahlen, aber nicht auf die Beitragszeiten kommen, die für die Gewährung der Grundrente erforderlich sind. Vor allem die FDP, aber auch Teile der Union kritisieren, dass in den Genuss der Grundrente auch Ruheständler kommen können, die nicht bedürftig sind, sondern wohlhabend, weil sie über größere Vermögen verfügen, die aber bei der Einkommensprüfung im Rahmen der Grundrente keine Berücksichtigung finden.

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