Süddeutsche Zeitung

Rente:Gleiches Recht für alle

Bis 2020 soll auch bei der Rente die deutsche Einheit kommen. Davon profitieren die Ruheständler im Osten, aber es gibt nicht nur Gewinner.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Für Ostdeutsche ist es seit Jahren ein Thema zum Aufregen: Gut 25 Jahre nach dem Mauerfall ist Deutschland bei der Rente noch tief gespalten. Nach wie vor werden die Altersbezüge im alten und neuen Bundesgebiet unterschiedlich berechnet. Fast zwei Euro geringer als im Westen ist der Rentenwert, also der monatliche Rentenanspruch, den ein Durchschnittsverdiener mit einem Jahr Arbeit im Osten erwirbt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich deshalb dafür starkgemacht, dass zumindest 30 Jahre nach der Einheit das Rentenrecht für alle gleich sein muss.

Nun muss Merkel zeigen, dass sie das auch durchsetzen kann. Denn eines ist sicher: Der Vorschlag, den Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Donnerstag vorgelegt hat, wird entweder den Steuer- oder die Beitragszahler viel Geld kosten.

Die Rente soll in zwei Schritten angeglichen werden

Was im Koalitionsvertrag steht, arbeitet Nahles stets pflichtgemäß ab. So ist es auch bei der einheitlichen Rente. Wie vereinbart, hat sie nun dafür einen Fahrplan vorgelegt und diesen nicht zufällig zusammen mit Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) in Schwerin verkündet, der Hauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns. Dort sind am 4. September Landtagswahlen, und der SPD droht der Absturz.

Wird ihr Vorhaben umgesetzt, können sich etwa vier Millionen ostdeutsche Ruheständler zum 1. Januar 2018 und 2020 über eine extra Rentenerhöhung neben dem üblichen Aufschlag zum 1. Juli freuen. Die Arbeitsministerin plant in zwei Schritten den Rentenwert Ost (derzeit 28,66 Euro) auf den Westwert (30,45 Euro) anzuheben. Kosten soll diese Wiedervereinigung bei der Rente allein in den ersten drei Jahren 7,5 Milliarden Euro, jeweils 1,8 Milliarden Euro 2018 und 2019 plus 3,9 Milliarden Euro. 2020, zum Ende des Solidarpakts, ist die Angleichung dann abgeschlossen. Dabei gibt es aber nicht nur Gewinner.

Draufzahlen würden die sechs Millionen ostdeutschen Arbeitnehmer. Um das zu verstehen, muss man in die Wendezeit zurückblicken. Die Löhne in den neuen Bundesländern waren damals noch viel niedriger als im alten Bundesgebiet. Also führten die Mütter und Väter der Einheit ein - bis heute weithin unbekanntes - Sonderrecht für die Ostdeutschen ein: Ihre Löhne werden für die Berechnung der Rente aufgewertet, und zwar so stark, dass der Nachteil durch den niedrigeren Rentenwert sogar mehr als ausgeglichen wird. Ein Arbeitnehmer erwirtschaftet sich deshalb mit dem gleichen Verdienst höhere Rentenansprüche im Osten als im Westen.

So erwirbt zum Beispiel ein Beschäftigter im Westen mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3000 Euro im Jahr einen Rentenwert von 30,22 Euro. Im Osten bringen die 3000 Euro hingegen 32,66 Euro. Die Rente für Beschäftigte im Osten fällt also - bei gleichem Lohn - acht Prozent höher aus als im Westen. Diese Höherwertung soll nach den Plänen von Nahles ebenfalls in zwei Schritten wegfallen. Die Arbeitsministerin, die die Renteneinheit als "einen wichtigen Schritt für die innere Einheit unseres Landes" bezeichnete, gesteht deshalb in Schwerin ein, dass die Angleichung der Renten künftigen Ostrentnern Einbußen bringen würde. Zugleich sagte sie aber: "Die größte Ungerechtigkeit ist es, auf Dauer gesehen, wenn es unterschiedliches Rentenrecht in Ost und West gibt." So sieht es auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Sellering: "Es ist keine rein materielle Frage - es geht auch um Augenhöhe, um Respekt vor den ostdeutschen Lebensleistungen."

Nahles hat den entsprechenden Gesetzesentwurf bereits an das Kanzleramt geschickt, um weitere Details abzustimmen. Am 31. August könnte das Kabinett das Vorhaben billigen - wenige Tage vor den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern. Doch schon jetzt regt sich Widerstand. Vor allem bei ostdeutschen Abgeordneten und den Linken gibt es Bedenken wegen des Wegfalls der Höherwertung der Ost-Löhne. Darauf zu verzichten, würde aber noch mehr Milliarden kosten und westdeutsche Arbeitnehmer krass benachteiligen.

"Es geht auch um Augenhöhe, um Respekt vor den ostdeutschen Lebensleistungen."

Wenig erfreut dürften auch die Arbeitgeber im Osten sein: Für sie steigen die Lohnnebenkosten, weil die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der vom Lohn Sozialbeiträge fällig sind, dann ebenfalls einheitlich sein wird. Derzeit liegt sie im Osten in der Rentenversicherung bei monatlich 5400 Euro, im Westen bei 6200 Euro.

Umstritten ist außerdem, woher das Geld für die Renteneinheit kommen soll. Für die Arbeitsministerin ist klar: Die Kosten "sollte der Bund tragen", sie sollten nicht aus der Rentenkasse abgezwackt werden. Darauf pocht auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV): Mehrausgaben müssten "aus Steuermitteln finanziert werden, da die Angleichung der Renten rascher erfolgen soll als die Angleichung des Lohnniveaus. Es handelt sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe." Die DRV erinnert damit daran, dass die Löhne im Osten immer noch etwa 15 Prozent unter denen im Westen liegen.

Es wird nun darauf ankommen, ob Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Geld für die Reform lockermacht - und sich die Kanzlerin durchsetzt. Nahles glaubt, dass sie mit Merkel hier eine "Verbündete" hat und sagt: "Ich gehe mal davon aus, dass da noch eine gewisse Autorität da ist."

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Quelle:
SZ vom 22.07.2016
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