Süddeutsche Zeitung

Rente:Wie eine nachhaltige Rentenreform gelingen kann

Die Rentenpläne von SPD, Grünen und FDP sind wenig innovativ und werden für die junge Generation teuer. Es ist höchste Zeit, das System tiefgreifend zu verändern.

Gastbeitrag von Axel Börsch-Supan, Friedrich Breyer und Klaus M. Schmidt

Die drei Parteien der Ampelkoalition wollen das Land nachhaltig modernisieren. Zu den großen Herausforderungen zählen sie auch den demografischen Wandel. Darum verwundert es, dass die Nachhaltigkeit ausgerechnet für das System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gelten soll: Weder das Rentenniveau noch das gesetzliche Renteneintrittsalter sollen angetastet werden.

Dabei wird sich in den nächsten 15 Jahren der "Altersquotient", d.h. das Verhältnis von Menschen im Rentenalter (über 65 Jahre) zu Menschen im Erwerbsalter (20-64 Jahre) drastisch verschlechtern. Der Eintritt der Babyboomer-Generation in die Rente führt dazu, dass in wenigen Jahren die besonders geburtenstarken Jahrgänge nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen, sondern zu Rentenbeziehern werden. Während heute noch etwa drei Menschen im erwerbsfähigen Alter einem Menschen im Rentenalter gegenüberstehen, werden es bald nur noch zwei sein. Das liegt zum einen an der steigenden Lebenserwartung, zum anderen daran, dass die Babyboomer nicht für ausreichend Nachwuchs gesorgt haben, der ihre Rente finanzieren kann.

Ein Land, das mehr als die Hälfte seines Bundeshaushalts für die Rente verwendet, gibt seine Zukunft auf

In einem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zum Reformbedarf in der Rentenversicherung wird gezeigt, dass die derzeit geltenden Regeln und "Haltelinien" (Rentenniveau nicht unter 48 Prozent des Durchschnittslohns, Beitragssatz nicht über 20 Prozent und Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 2031 auf nicht mehr als 67 Jahre) nur aufrechterhalten werden können, wenn die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse von derzeit 28 Prozent (mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr) auf 54 Prozent im Jahr 2045 ansteigen! Ein Land, das mehr als die Hälfte seines Bundeshaushalts für die Alimentierung der Rentenbezieher verwendet, gibt seine Zukunft auf. Denn dann bleibt kein Geld mehr für dringend benötigte Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz.

Der kontinuierliche Anstieg der Lebenserwartung ist an sich eine sehr erfreuliche Entwicklung. Wir dürfen aber nicht von unseren Kindern verlangen, dass sie die Rente in diesen zusätzlichen Jahren ganz alleine finanzieren. Die negativen Auswirkungen auf die Rentenversicherung könnten mit einer einfachen Regel neutralisiert werden, wenn nach 2031 die Veränderung der Lebenserwartung automatisch im Verhältnis 2:1 auf Lebensarbeitszeit und Ruhestand aufgeteilt wird, so wie es den Anteilen von Lebenszeit in Arbeit (40 Jahre) und im Ruhestand (20 Jahre) auch bisher in etwa entspricht. Wenn die Lebenserwartung um ein Jahr steigt, würde sich also das Renteneintrittsalter um acht Monate und die Zeit im Ruhestand um vier Monate erhöhen. Sollte die Lebenserwartung nicht weiter steigen oder gar sinken, wie es z.B. in den USA in den vergangenen Jahren der Fall war, dann würde das Renteneintrittsalter stabil bleiben oder auch wieder sinken. Entscheidend ist, dass es eine klare und verlässliche Regel gibt, auf die sich jeder einstellen kann und über die nicht alle paar Jahre erneut gestritten werden muss. Diese Regel sollte dringend in der jetzt beginnenden Legislaturperiode beschlossen werden, damit sich die Betroffenen darauf einstellen können. Schließlich sind diejenigen, die im Jahr 2032 in Rente gehen sollen, jetzt schon 56 Jahre alt.

Ferner spricht sich der Beirat für eine größere Flexibilisierung des tatsächlichen Renteneintritts in Form eines "Renteneintrittsfensters" aus. Einige Menschen würden gerne länger arbeiten, werden aber vom starren Renteneintrittsalter daran gehindert, andere würden gerne früher in den Ruhestand gehen. Beides muss möglich sein, sollte aber weder subventioniert noch bestraft werden. Darum muss es mit versicherungsmathematisch neutralen Zu- und Abschlägen für späteren bzw. früheren Renteneintritt verbunden sein.

Die große Koalition hat das Problem mit Wahlgeschenken noch verschärft

Die im Sondierungspapier angekündigte Festschreibung des Rentenniveaus auf mindestens 48 Prozent ist ein grober Verstoß gegen das Prinzip der Generationengerechtigkeit, das den Parteien in anderen Politikbereichen - so beim Klimaschutz - zu Recht wichtig ist. Ein gewisses Absinken des Rentenniveaus bedeutet nicht, dass die Kaufkraft der Renten sinken muss. Auch die Altersarmut muss nicht steigen, wenn die Reform hohe Rentenbezieher, die oft durch Betriebsrenten, Wohneigentum oder private Altersvorsorge zusätzlich abgesichert sind, stärker belastet als Bezieher niedriger Renten. Der Beirat hat in dem erwähnten Gutachten drei Optionen vorgeschlagen, wie man die Rentenversicherung nachhaltig finanzieren und zugleich Altersarmut vermeiden kann. Zum einen kann man das geltende Recht anwenden und mittels des Nachhaltigkeitsfaktors beide Generationen mit einem mäßigen Anstieg des Beitragssatzes und einem mäßigen Rückgang des Rentenniveaus gleich belasten. Zum anderen hat der Beirat zwei Alternativ-Modelle vorgeschlagen, bei denen die Haltelinie nur für einen Teil der Renten gilt. Das eine Modell schützt die anfängliche Rente mit einer Haltelinie, schreibt dann die Renten aber nach dem Vorbild Österreichs nur noch mit der Inflation fort. Das zweite Modell schützt kleinere Renten mehr als größere. In allen drei Optionen würde die Kaufkraft der Renten nicht sinken, sie würden nur weniger stark steigen als der Durchschnittslohn.

Das einzige innovative Element im Renten-Teil des Sondierungspapiers besteht in der Absicht, innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eine teilweise Kapitaldeckung einzuführen. Dazu sollen der Rentenversicherung im Jahr 2022 einmalig zehn Milliarden Euro aus kreditfinanzierten Bundesmitteln zugeführt werden, die dann am Aktienmarkt angelegt werden. Selbst wenn diese Wette auf steigende Aktienkurse aufgeht, wird es die Rentenversicherung nur marginal und das auch nur sehr langfristig entlasten. Kurzfristig werden die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt in die Rentenversicherung dagegen dramatisch zunehmen, und das genau zu der Zeit, in der die Schuldenbremse wieder greift und hohe verstetigte Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz notwendig sind.

Das Problem der Rentenfinanzierung wäre weniger gravierend, wenn die große Koalition in den vergangenen vier Jahren ihre Hausaufgaben gemacht hätte. Stattdessen hat sie mit Haltelinien, Mütterrente, Grundrente und Rente ab 63 Wohltaten an das Wahlvolk verteilt, die das Problem noch vergrößert haben. In dieser Legislaturperiode muss eine nachhaltige Reform der gesetzlichen Rentenversicherung endlich angegangen werden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5449064
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.