LeserdiskussionIhre Meinung zur Rentenbesteuerung

Seit 2005 habe es noch keine Bundesregierung für nötig gehalten, zu belegen, dass die Reform den Vorgaben genüge, kommentiert SZ-Autor Hendrik Munsberg. Dies sei an Ignoranz schwer zu überbieten.
Seit 2005 habe es noch keine Bundesregierung für nötig gehalten, zu belegen, dass die Reform den Vorgaben genüge, kommentiert SZ-Autor Hendrik Munsberg. Dies sei an Ignoranz schwer zu überbieten. picture alliance / dpa

Ein Richter des Bundesfinanzhofes hält die seit 2005 geltende Reform der Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. Diese laufe auf eine Doppelbesteuerung hinaus - doch die gelte es zu vermeiden, gab das Bundesverfassungsgericht 2002 vor.

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  • Kommentar: Millionen Rentner haben eine Antwort verdient
  • Bericht: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig

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