Entscheidung in WienBenko ist nun ein rechtskräftig verurteilter Straftäter

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René Benko: aus der U-Haft in die Strafhaft.
René Benko: aus der U-Haft in die Strafhaft. Expa/ Johann Groder/Expa/ Johann Groder/APA/dpa

Österreichs oberstes Gericht verwirft eine Beschwerde des Tiroler Immobilienunternehmers. Benkos Haftstatus verändert sich dadurch. Ein anderer Vorwurf muss neu verhandelt werden.

Von Michael Kläsgen, Wien

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Prunk und Pracht des Justizpalastes hätten René Benko sicher gefallen, das Urteil wohl weniger. Denn der luxusverliebte österreichische Geschäftsmann ist seit diesem Donnerstag ein rechtskräftig verurteilter Straftäter. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien verwarf eine Nichtigkeitsbeschwerde seines Anwalts Norbert Wess. Dabei ging es um eine Schenkung Benkos an seine Mutter kurz vor dem Kollaps seiner Signa-Gruppe Ende 2023 in Höhe von 300 000 Euro. Der Schuldspruch aus der ersten Instanz des Innsbrucker Landesgerichts im Oktober 2025 wird damit rechtskräftig.

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