Renault:Ghosn darf U-Haft verlassen

Nach mehr als drei Monaten in Untersuchungshaft steht die Freilassung des in Japan angeklagten Automanagers Carlos Ghosn kurz bevor. Das Bezirksgericht in Tokio gab dem Antrag seines Verteidigers auf Freilassung auf Kaution statt und lehnte am Abend einen Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung ab. Der Top-Manager kann das Gefängnis verlassen, sobald die Verteidiger die auf eine Milliarde Yen (7,9 Millionen Euro) festgesetzte Kaution bezahlt haben. Zuvor hatte der 64-Jährige die Bedingung akzeptiert, wonach an seinem Hauseingang eine Überwachungskamera installiert werden sollte. Ghosn, der Nissan einst vor der nahen Pleite gerettet und zusammen mit Renault und Mitsubishi eine mächtige internationale Autoallianz geschmiedet hatte, war im November wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen in Tokio festgenommen und später angeklagt worden. Zudem soll er laut der japanischen Staatsanwaltschaft private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Ghosn hat seine Unschuld beteuert und vermutet einen Komplott gegen ihn. In einer ersten Stellungnahme sprach er von einem "Leidensweg"; er sei Familie und Freunden überaus dankbar, ihn unterstützt zu haben. "Ich bin unschuldig", bekräftigte er und kündigte an, er wolle sich in einem fairen Verfahren energisch gegen diese "wertlosen und unbegründeten Anschuldigungen" zur Wehr setzen. Zuvor waren zwei Anträge auf Freilassung gegen Kaution gescheitert. Dann wechselte Ghosn seinen japanischen Rechtsbeistand aus: Staranwalt Junichiro Hironaka übernahm das Mandat. Der Jurist hat schon mehrmals prominente Angeklagte in Japan vertreten und häufig Freisprüche erreicht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: