Süddeutsche Zeitung

Rekord-Kartellstrafe:Google muss 2,42 Milliarden Euro Strafe an die EU zahlen

  • Die EU-Kommission hat eine Rekordstrafe gegen den US-Internetkonzern Google verhängt.
  • Das Unternehmen muss 2,42 Milliarden Euro zahlen - mehr als doppelt so viel wie die bisherige Höchststrafe in Wettbewerbsangelegenheiten.
  • Der Grund: Laut der Kommission hat Google seine Marktmacht als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, um eigene Anzeigen besser zu platzieren.

Von Vivien Timmler

Fast sieben Jahre dauern die Ermittlungen nun schon an. Drei Verfahren hat die EU-Kommission seit dem Jahr 2010 gegen Google eröffnet, in allen drohen dem Internetkonzern empfindliche Strafen. Nun hat EU-Kommissarin Margrethe Vestager im ersten davon eine Entscheidung verkündet. Google muss demnach 2,42 Milliarden Euro zahlen - die mit Abstand höchste Strafe, die die Brüsseler Behörde je verhängt hat.

Die Kommission ist der Ansicht, Google habe seine Marktmacht als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, um Millionen Nutzer auf die Preisvergleichsplattform Google Shopping zu lenken. Sie wirft dem Konzern vor, bei den Google-Suchergebnissen die eigenen Anzeigen ganz oder sehr weit oben anzuzeigen, auch wenn diese nicht unbedingt die größte Auswahl oder die niedrigsten Preise bieten. Der am besten platzierte Wettbewerber werde demnach im Schnitt erst auf der vierten Seite angezeigt. Auf Seite eins der Ergebnisse entfielen aber etwa 95 Prozent aller Klicks der Nutzer. Dieser Effekt sei auf Mobilgeräten noch ausgeprägter, da das Display kleiner sei. Google wende das Verfahren in 13 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums an, darunter in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien und Italien.

Sollte Google seine Praktiken bei den Preisvergleichsportalen innerhalb von 90 Tagen nicht ändern, könnten laut der EU-Kommission bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes der Google-Muttergesellschaft Alphabet als Zwangsgeld verhängt werden. Der US-Konzern habe anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen, so Vestager. "Vor allem aber hat es verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können."

Erst im vergangenen Jahr hatte die Kommission die Ermittlungen gegen den Konzern ausgeweitet. "Wir glauben, dass das Vorgehen von Google den Verbrauchern geschadet hat, weil sie die Suchergebnisse angezeigt bekommen, die Google ihnen zeigen will, und nicht unbedingt diejenigen, die relevanter sind", sagte Vestager damals. Der Suchmaschinenbetreiber schiebe "sehr, sehr oft" eigene Dienste in der Anzeige nach oben. Google habe den Wettbewerb in diesem Bereich "geschwächt oder sogar fast beseitigt". "Das muss aufhören", teilt sie am Dienstag über Twitter mit.

Google selbst hatte diese Anschuldigungen in der Vergangenheit stets zurückgewiesen und den Wettbewerbshütern stattdessen Mängel in der Untersuchung vorgeworfen. Am Dienstag teilte der Konzern in einer Stellungnahme mit, er stimme mit den Folgerungen der EU nicht überein und erwäge, Einspruch gegen die von der EU verhängte Rekordstrafe zu erheben.

Google macht 90 Prozent seines Umsatzes mit Online-Werbung

Dabei hat Google noch Glück gehabt: Die Strafe gegen den Konzern hätte noch deutlich höher ausfallen können. EU-Bußgelder richten sich nach dem weltweiten Umsatz eines Unternehmens. Dementsprechend hätte es bei Google theoretisch bis zu neun Milliarden Dollar betragen können.

Die jetzige Strafe übersteigt die bisherige Rekordbuße, die die Brüsseler Behörde je gegen ein Unternehmen verhängt hat, trotzdem bei weitem. Sie ist sogar mehr als doppelt so hoch. Der amerikanische Chiphersteller Intel musste im Jahr 2009 1,06 Milliarden Euro an die EU zahlen. Der Konzern hatte nach Ansicht der EU-Kommission jahrelang Rabatte für Computerproduzenten daran geknüpft, dass diese keine oder nahezu keine Bauteile von der Konkurrenz beziehen. Auch hier lautete also der Vorwurf, das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

In einem weiteren Verfahren der Kommission geht es um Googles Umgang mit dem Smartphone-Betriebssystem Android. Hier bemängelt die Kommission, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssen. Seit Juli des vergangenen Jahres ermittelt die Behörde nun auch, ob Google in seinem Kerngeschäft - dem Anzeigenmarkt - gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Der Verdacht: Google schränke die Möglichkeiten von Unternehmen ein, auf ihren Webseiten Werbung von konkurrierenden Suchmaschinen anzuzeigen.

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