Kostenloser Zugang zu Golfplätzen. Zugang zu Flughafen-Lounges oder Ticketreservierungen für Konzerte und andere Events. Premium-Kreditkarten enthalten zahlreiche Zusatzleistungen. Dazu gehört meistens auch ein Versicherungspaket. Beispiel American Express Platinum Card: Sie bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reisegepäckversicherung und eine Reiseunfallversicherung. Für sie ist allerdings eine Monatsgebühr von 60 Euro fällig. Auch die Gold- und Silbervarianten und sogar die Standardkarten einiger Banken versprechen Versicherungsschutz. Besonders beliebt sind Versicherungen rund ums Reisen.
Für die Kundinnen und Kunden ist dieser Bonus jedoch oft von zweifelhaftem Nutzen. In vielen Fällen wissen sie gar nicht, dass mehrere Versicherungen in ihrem Kreditkartenvertrag enthalten sind – und nutzen sie im Schadensfall auch nicht. Wer sich dagegen durch die Karte gut abgesichert fühlt und keine separate Police mehr abschließt, könnte im Ernstfall ohne oder mit zu geringem Schutz dastehen. Das Kleingedruckte in den inkludierten Policen kann nämlich dazu führen, dass der Versicherer im Schadenfall gar nicht zahlen muss.
„Die Verträge sind grundsätzlich nicht so leistungsstark wie die, die man als Einzelperson abschließen kann“, warnt Constantin Papaspyratos, Chefvolkswirt der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Die Leistungen der Kreditkartenversicherungen seien „etwas geringer“ als bei Einzelversicherungen, gesteht auch eine Sprecherin des Hamburger Versicherers Hanse Merkur ein, der die Kreditkartenleistungen vieler Sparkassen abdeckt. Der Vorteil der Verträge, die in den Kreditkarten stecken, sei aber, dass der Kunde ein umfassendes Paket erhalte.
Kreditkartenunternehmen wie Visa oder Master Card nehmen keinen Einfluss darauf, welcher Versicherungsschutz in der Kreditkarte enthalten ist, bestätigt eine Visa-Sprecherin. Darüber entscheiden die Banken oder Sparkassen, die die Karten ausgeben. Weitere wichtige Versicherer in diesem Markt sind neben der Hanse Merkur die Union Krankenversicherung und die Union Reiseversicherung, die zur Versicherungskammer Bayern gehören, sowie die Generali-Tochter Europ Assistance und die LifeStyle Protection, eine Tochter des HDI und damit des Talanx-Konzerns.
Gerade bei Auslandskrankenversicherungen sollten sich Kunden nicht nur auf den Schutz in der Karte verlassen. Für Verbraucherschützer ist klar: Wer gesetzlich krankenversichert ist und ins Ausland reist, sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Aber auch für Privatversicherte kann der Abschluss sinnvoll sein.
Die Versicherungssummen seien generell niedriger als bei privaten Verträgen
Die Policen springen ein, wenn Reisende im Urlaub krank werden und sich behandeln lassen müssen. Ein solcher Schutz ist zwar in vielen Kreditkarten enthalten. Doch Verbraucherschützer halten das Thema für zu wichtig, als dass man sich darauf verlassen sollte. „Wer zum Beispiel in Nordamerika operiert werden muss und ins Krankenhaus kommt, kann mit Kosten in sechsstelliger Höhe konfrontiert werden“, sagt Papaspyratos. Bei längeren Krankenhausaufenthalten können sie deutlich höher liegen. Dann kann es selbst mit einer Obergrenze von einer Million Euro, wie es viele Kreditkarten vorsehen, eng werden.
Generell seien die Versicherungssummen niedriger als bei privaten Verträgen, sagt der Verbraucherschützer. Zudem sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Kreditkarten groß. Es spielt eine große Rolle, ob Kunden die kostenlose Kreditkarte der Advanzia Bank nutzen oder die Platin-Karte von American Express für 720 Euro im Jahr. „Bei den teureren Kreditkarten sind die Konditionen zwar deutlich besser, aber immer noch nicht vergleichbar mit unabhängigen Verträgen“, sagt Papaspyratos. Der Bund der Versicherten rät, auch bei diesen Verträgen aus Sicherheitsgründen lieber einen separaten Schutz abzuschließen. Dafür spricht auch, dass separate Policen nicht teuer sind. Nach einem Vergleich der Zeitschrift Finanztest gibt es gute Policen für Alleinreisende schon für unter acht Euro im Jahr, für Familien für unter 20 Euro.
Wer partout keine eigenständige Police abschließen will, sollte sich zumindest die Bedingungen seines Kreditkartenschutzes genau durchlesen. Verbraucherschützer raten, darauf zu achten, dass der Tarif unbegrenzt für Behandlungskosten aufkommt und keine bestimmten Krankheiten ausschließt. Außerdem sollte er auch bei Pandemien greifen. Der Versicherer sollte zudem auf eine obligatorische Selbstbeteiligung verzichten.
Ein wichtiger Punkt ist der Krankenrücktransport. Nicht nur der „medizinisch notwendige“ Rücktransport ins Heimatland sollte versichert sein, sondern auch der „medizinisch sinnvolle“, sagt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sonst zahlt der Versicherer den Rücktransport nur, wenn die Versorgung im Ausland nicht gewährleistet werden kann. „Für Reisende kann das bedeuten, dass sie im medizinischen Notfall längere Zeit ohne ihre Angehörigen im Ausland bleiben müssen“, sagt Biernoth. Ein Rücktransport auf eigene Kosten ist nur schwer möglich. Bei einem weit entfernten Reiseziel können schnell mehr als 100 000 Euro zusammenkommen.
Manchmal sind die Bedingungen nicht eindeutig
Bei einer Reisekrankenversicherung über die Kreditkarte ist es wichtig, dass die Reise überhaupt unter den Versicherungsschutz fällt. Dazu muss sie in der Regel mit der Karte bezahlt worden sein. Das kann auch für die Anzahlung gelten. „Allerdings sind hier nicht alle Bedingungen ganz eindeutig“, sagt Papaspyratos vom Bund der Versicherten.
Manchmal sei unklar, ob die gesamten Reisekosten oder nur der Transport mit der Karte bezahlt werden muss, damit die Versicherung greift. „Dann ist es schwierig einzuschätzen, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht“, sagt er. Reisende sollten auch klären, unter welchen Umständen Familienmitglieder mitversichert sind. Schwangere Reisende sollten sich vergewissern, dass Risiken, die sich aus der Schwangerschaft ergeben, mitversichert sind.
Ein wichtiger Punkt für ältere Reisende: Bei Kreditkartenverträgen ist die Reisekrankenversicherung oft auf ein Höchstalter von 75 oder 80 Jahren begrenzt. „Beim Abschluss einer eigenständigen Police wird das Alter abgefragt und die Prämie entsprechend angepasst, bei eingeschlossenen Verträgen findet sich die Altersgrenze nur in den Versicherungsbedingungen“, sagt Papaspyratos.
Neben der Auslandskrankenversicherung sind Reiserücktrittsversicherungen ein häufiger Zusatzschutz in Kreditkartenverträgen. Sie springen ein, wenn Kunden eine geplante Reise absagen müssen – kurzfristige Stornierungen können teuer werden. Reiseveranstalter und Fluggesellschaften verlangen dann hohe Gebühren. Unter Umständen müssen Kunden den gesamten Reisepreis bezahlen, obwohl sie die Reise gar nicht antreten können.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann für Familien mit kleinen Kindern oder für Reisende, die eine teure Reise geplant haben, sinnvoll sein. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen des Kreditkartenschutzes. „Im Gegensatz zur Reisekrankenversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung aber nicht zwingend notwendig“, sagt Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg. Er empfiehlt, die Entscheidung für eine Kreditkarte grundsätzlich nicht vom Versicherungspaket abhängig zu machen.