Pauschalreisen:Warum es Kritik am neuen Reisesicherungsfonds gibt

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Urlauber auf Mallorca. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, steht unter besonderem Schutz - eigentlich. (Foto: Hans Blossey/mauritius)

Seit Anfang November sollen Pauschalurlauber bei der Insolvenz eines Veranstalters besser geschützt sein. Aber noch ist nicht klar, ob alle Anbieter dabei mitmachen.

Von Sonja Salzburger

Manch überzeugter Individualtourist mag bei Pauschalreisen an Bettenburgen und Menschen denken, die zu bequem sind, das All-Inclusive-Hotel zu verlassen. Für viele andere sind sie aber der Inbegriff eines erholsamen und vor allem sicheren Urlaubs. Denn Pauschalreisende genießen einen besonderen Schutz: Geht ein Reiseveranstalter pleite, müssen Kunden ihre Anzahlungen zurückerhalten, außerdem steht ihnen ein kostenloser Rücktranstransport aus dem Urlaubsort zu, so schreibt es die EU-Pauschalreiserichtlinie vor. Nachweisen können Kunden ihren Anspruch mit einem sogenannten Reisesicherungsschein, der ihnen bei der Anzahlung ihrer Pauschalreise ausgehändigt wird.

Damit bei einer Pleite genug Geld da ist, um Kunden in jedem Fall zu entschädigen, ist am 1. November der neu gegründete Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) gestartet. Alle Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro sind nun verpflichtet, sich hier zu versichern. Der Fonds entstand aus den Lehren der Thomas-Cook-Pleite Ende 2019. Damals wurde deutlich, dass das bisherige System der Kundengeldabsicherung über Versicherungen und Bankbürgschaften nicht ausreichend war. Die Grenze für die Haftung lag nämlich nur bei 110 Millionen Euro. Das stellte sich bei der Insolvenz eines großes Anbieters als deutlich zu niedrig heraus. Urlauberinnen und Urlauber, die bei Thomas Cook gebucht hatten, mussten monatelang auf Entschädigungen warten. Schließlich sprang der Staat ein, was den Steuerzahler weit mehr als 100 Millionen Euro kostete.

Bis Herbst 2027 sollen Reiseveranstalter nun 750 Millionen Euro in den DRSF einzahlen. Während der Aufbauphase unterstützt der Staat den Fonds mit einer Kreditlinie. Beaufsichtigt wird der DRSF vom Justizministerium. Obwohl Pauschalurlauber so deutlich besser abgesichert werden, gibt es auch Kritik an dem neuen Modell.

Beim neuen Modell könnte es einen Interessenskonflikt geben

Verbraucherschützer bemängeln die Zusammensetzung der Träger, die den Fonds managen. "Wir haben immer gesagt, dass der Fonds neutral sein sollte", sagt Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, "dass das Justizministerium jemanden auswählen sollte, der möglichst weit weg von der Reiseindustrie ist". Aber das Gegenteil sei passiert. Der größte Gesellschafter ist der Deutsche Reiseverband (DRV), der rund 80 Prozent der Anteile hält. Die Aufgabe des Verbandes besteht eigentlich darin, die Interessen der Reiseveranstalter zu vertreten, einer seiner wichtigsten Beitragszahler ist Tui, Europas größter und durch die Corona-Pandemie schwer gebeutelter Reisekonzern. In der Vergangenheit habe sich der DRV zum Beispiel dafür eingesetzt, dass die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro für Pauschalreisen beibehalten werde. In seiner Rolle als Interessensvertreter der Reiseindustrie sei dies verständlich gewesen, sagt Verbraucherschützer Methmann, schließlich habe es die Versicherung für Veranstalter verhältnismäßig günstig gemacht. Allerdings sei schon vor der Insolvenz von Thomas Cook absehbar gewesen, dass die Summe zu niedrig ist. Dass jetzt ausgerechnet der DRV Verbraucherschutz betreiben wolle, sei ein "180-Grad-Schwenk". Der Deutsche Reiseverband wollte sich zu diesen Bedenken nicht äußern.

Auch Marija Linnhoff ist nicht zufrieden mit dem neuen Fonds. Die Vorsitzende des Verbandes der unabhängigen selbstständigen Reisebüros (VUSR) bemängelt, dass bislang nicht öffentlich gemacht wurde, mit welchen Unternehmen der DRSF bereits Absicherungsverträge geschlossen habe. "Wir wissen gar nicht, welcher Veranstalter jetzt versichert ist und welcher nicht", sagt Linnhoff. Bislang hätten nur Alltours, Bentour Reisen, DER Touristik, Fit Reisen, FTI und Schau ins Land den Vertrieb informiert, dass sie in den Reisesicherungsfonds aufgenommen worden seien.

Die Mitarbeiter in den Reisebüros bringe das in eine schwierige Situation. "Wir können doch keine Veranstalter verkaufen, die keine Kundengeldabsicherung haben", sagt Linnhoff. Sie rät allen Verbrauchern, die jetzt eine Pauschalreise buchen und anzahlen, selbst darauf zu achten, ob sie einen gültigen Reisesicherungsschein haben und damit im Insolvenzfall geschützt sind. Bei Reisen von größeren Anbietern sollte der Schein mit dem Logo des DRSF versehen sein.

Man nehme das Informationsbedürfnis der Reisebüros sehr ernst, heißt es beim DRSF und arbeite in Rücksprache mit den Reiseveranstaltern und der Aufsicht an einer datenschutzkonformen Lösung. Insgesamt seien 150 Aufnahmeanträge von Reiseveranstaltern bewilligt worden. Davon hätten bereits mehr als 95 Prozent der Reiseanbieter den Sicherungsschein erhalten. Abgelehnt worden sei bislang niemand. Allerdings hätten die restlichen Veranstalter noch nicht die erforderliche Sicherheitsleistung wie beispielsweise eine Bankbürgschaft beim DRSF hinterlegen können. "Einige Reiseveranstalter warten noch auf die Freistellung der Sicherheitsleistung von ihrem Altversicherer", sagte ein DRSF-Sprecher. "Wir sind da im Kontakt mit allen Beteiligten, um den Übergangsprozess zügig abzuschließen."

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