Reformen:Firmen müssen Auskunft über Durchschnittsgehälter geben

Treppensteigen

Die Reform soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verkleinern.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit geeinigt. Es sieht vor, dass in Betrieben ab 200 Mitarbeitern ein individueller Auskunftsanspruch gilt.
  • Frauen und Männer erhalten das Recht, ihr Einkommen mit dem Durchschnittsgehalt von fünf Kollegen des jeweils anderen Geschlechts zu vergleichen.

Von Constanze von Bullion und Nico Fried

Um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu verkleinern, zwingt die Bundesregierung Unternehmen zu mehr Transparenz. Die große Koalition verständigte sich am Donnerstag auf ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit und folgte damit im Kern einem Vorschlag von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Die Regelung sieht vor, dass in Betrieben ab 200 Mitarbeitern ein individueller Auskunftsanspruch gilt. Kapitalgesellschaften ab 500 Mitarbeitern werden verpflichtet, über die Bezahlung von Beschäftigten zu berichten. Schwesig sprach von einem "Durchbruch". Nach enormem Widerstand gegen das Gesetz könnten nun 14 Millionen Arbeitnehmer davon profitieren.

Der Koalitionsausschuss befasste sich mit einer Reihe von Streitthemen. Zur Verbesserung der inneren Sicherheit soll unter anderem über eine Erhöhung des Strafmaßes für Einbruchsdiebstahl gesprochen werden. Das kündigte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) an. In der Rentenpolitik wollen sich Union und SPD bis Ende Oktober darüber verständigen, welche Projekte noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht werden können. Bis Januar 2017 soll außerdem eine Regelung verabschiedet werden, mit der Paragraf 103 Strafgesetzbuch, die sogenannte Majestätsbeleidigung, abgeschafft werden soll.

Die große Koalition will außerdem mit finanziellen Verbesserungen verlorenes Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen. Dafür hatten sich Union und SPD bereits vor der Sitzung des Koalitionsausschusses auf eine kleine Steuerreform zum 1. Januar 2017 geeinigt. Die Steuerreform soll die Bürger in den nächsten beiden Jahren insgesamt um mehr als sechs Milliarden Euro entlasten. Dafür wird die kalte Progression in Höhe von 2,3 Milliarden Euro korrigiert. Sie entsteht, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung mehr Geld ans Finanzamt überweisen muss, obwohl sich seine Kaufkraft wegen der steigenden Verbraucherpreise nicht erhöht hat. Darüber hinaus werden Steuerfreibeträge erhöht.

Die SPD hatte zuvor ihren Widerstand aufgegeben, nachdem sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereit erklärt hatte, den Kinderzuschlag für Geringverdiener um zehn Euro auf 170 Euro zu erhöhen. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Eltern auf Hartz IV angewiesen sind, weil sie sonst ihre Kinder nicht angemessen versorgen könnten. Die Koalition will außerdem den sogenannten Unterhaltsvorschuss statt wie bisher bis zum sechsten künftig bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres eines Kindes bezahlen. Details müssen noch mit den Ländern geklärt werden.

Laut Kanzlerin Angela Merkel wird es in der nächsten Legislaturperiode Spielräume für weitere Steuererleichterungen geben, "wenn die wirtschaftliche Entwicklung sich so fortsetzt". Das gelte vor allem für mittlere Einkommen, sagte die Kanzlerin beim Tag der Deutschen Industrie in Berlin. Zugleich bekräftigte sie, an einer soliden Haushaltspolitik festhalten zu wollen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) forderte, Entlastungen sollten Familien, Kindern und Alleinerziehenden zugutekommen. Auch sollte für Bildung mehr getan werden.

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