Reform:Regeln gegen Lohndumping

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Neue Richtlinien für entsandte Mitarbeiter sollen die Arbeitnehmer in der EU bald besser gegen Lohndumping schützen. Die Reform hatte für Spannungen innerhalb der EU gesorgt, nun ist eine Einigung in greifbarer Nähe.

Arbeitnehmer in der EU sollen bald besser gegen Lohndumping geschützt sein. Nach langen Verhandlungen erreichten Vertreter von Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten eine "wegweisende Einigung" für eine Reform der Entsenderichtlinie, wie EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen am Donnerstag in Brüssel sagte. Die Änderung der Regeln hatte zu Spannungen zwischen östlichen und westlichen EU-Ländern geführt. Unter anderem Deutschland, Frankreich und Belgien als wichtige Zielländer für entsandte Arbeitnehmer fordern neue Regeln, um Lohndumping zu vermeiden. Widerstand kam aus östlichen Mitgliedsstaaten, aus denen die meisten entsandten Arbeitnehmer kommen. Im Oktober 2017 hatten sich die EU-Staaten auf die Reform geeinigt. Nun steht eine Übereinkunft zu einem konkreten Entwurf. Über Details wird noch verhandelt, Parlament und Staaten müssen die Einigung anschließend billigen.

Entsandte Arbeiter verdienen deutlich weniger als Einheimische

Nach der ursprünglichen Richtlinie von 1996 kann eine Firma ihre Angestellten temporär zur Arbeit in andere Länder schicken und weiterhin Sozialabgaben im Heimatland zahlen. Die Osterweiterung der EU führte dazu, dass Firmen aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern diese Regelung intensiv nutzen. Nach Erhebungen der Kommission verdienen entsandte Arbeiter im Durchschnitt 35 Prozent weniger als ihre einheimischen Kollegen.

Ein zentraler Punkt der Reformpläne ist die zeitliche Begrenzung der Entsendung. Nach Ablauf einer Frist sollen entsendete und einheimische Arbeitnehmer gleich behandelt werden. Das EU-Parlament forderte eine Befristung von zwei Jahren, der Rat der Mitgliedsstaaten, allen voran Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, wollte zwölf Monate. Vereinbart wurde nun ein Zeitraum von zwölf Monaten, der um sechs Monate verlängert werden kann, so Vertreter der EU-Institutionen. Außerdem sollen entsendete Arbeitnehmer von Tarifverträgen profitieren und Anrecht auf Zuschüsse zu Reise, Unterkunft und Verpflegung haben. Für Fernfahrer soll zunächst weiterhin die alte Richtlinie von 1996 gelten, die für diese Branche weitgehende Ausnahmeregelungen vorsieht. Verhandlungen für eine gesonderte Richtlinie für Fernfahrer sind zur Zeit im Gange.

© SZ vom 02.03.2018 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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