Süddeutsche Zeitung

Reform:Kostspielige Gesundheit

Mit dem Start der Gesundheitsreform hat sich für die rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten vieles geändert - und teils auch verteuert. Ein Überblick.

Beitragserhöhung: Der Beitragssatz steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitgeber zahlen nun 7,3 Prozent, Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Das spült rund sechs Milliarden Euro zu den Kassen. Bei einem Bruttogehalt von 2000 Euro werden 164 statt 158 Euro fällig. Dieser Beitragssatz soll fest bleiben.

Einsparungen: Der Ausgabenanstieg für Ärzte, Kliniken und die Pharmaindustrie soll um 3,5 Milliarden Euro gesenkt werden. Zusammen mit dem Beitragsplus soll so das Kassendefizit 2011 gedeckt werden.

Zusatzbeiträge: Künftige Mehrkosten für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel müssen die Kassenmitglieder über Zusatzbeiträge bezahlen. Die geltende Ein-Prozent-Obergrenze für diese von Kasse zu Kasse unterschiedlichen Pauschalen entfällt. Unabhängig vom Einkommen muss jedes Mitglied einer Kasse den verlangten Betrag in gleicher Höhe überweisen.

Sozialausgleich: Übersteigt der durchschnittlich von allen Kassen gebrauchte Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens eines Kassenmitglieds, erhält es die Differenz als Senkung des normalen Kassenbeitrags zurück. Der Ausgleich wird aus Steuermitteln bezahlt.

Steuern: Der Bundeszuschuss für die gesetzlichen Kassen sinkt von 15,7 auf 15,3 Milliarden Euro. Wegen wegfallender Staatshilfe in der zurückliegenden Krise hätte er eigentlich auf etwa 13 Milliarden Euro sinken sollen. Die nun doch höhere Summe soll die Finanzierung des Sozialausgleichs bis 2014 sichern.

Privatversicherte: Ein Jahr nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze von derzeit noch 49.950 Euro Bruttoeinkommen dürfen gesetzlich Versicherte in eine Privatkasse wechseln. Bisher waren es drei Jahre. 2011 beträgt die Grenze 49.500 Euro im Jahr.

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