Rechtsstreit:„Süßwarenkartell“: Hersteller müssen Geldbußen zahlen

Blick auf den Eingang zum Oberlandesgericht. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

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Düsseldorf (dpa) - Der langwierige Rechtsstreit um ein Kartell von Süßwarenherstellern ist so gut wie beendet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkündete am Dienstag ein Urteil, demzufolge die Firma Bahlsen wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustausches rund 3,56 Millionen Euro zahlen muss. Für Griesson de Beukelaer sind es 2,25 Millionen und für CFP Brands 0,45 Millionen. Ursprünglich waren höhere Geldbußen vorgesehen, vor dem Urteil hatte es aber eine Verständigung der Firmen mit dem Gericht gegeben.

Es ging darum, dass sich die Firmen im Rahmen eines Branchen-Arbeitskreises im Zeitraum 2006 bis 2008 über den Stand von Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel austauschten.

2013 verhängte das Bundeskartellamt aus verschiedenen Gründen Bußgelder gegen insgesamt elf Süßigkeiten-Hersteller. Einige Firmen legten damals Einspruch ein, danach ging der Streit vor Gericht über mehrere Instanzen. Nun wurde ein Urteil gesprochen gegen die letzten drei betroffenen Firmen (Aktenzeichen V-6 Kart 9/19 OWi). Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Angesichts der Vorab-Verständigung der Parteien ist es aber nicht sehr wahrscheinlich, dass Rechtsmittel eingelegt werden.

Eine Sprecherin von Bahlsen betonte, dass die Vorwürfe wegen angeblicher Preisabsprachen fallen gelassen worden seien. „Grund für das nun anfallende Bußgeld ist vielmehr der Informationsaustausch innerhalb der Süßwarenindustrie, der hauptsächlich dem Schutz vor ihrerseits überwiegend unzulässigen Sonderforderungen des Lebensmitteleinzelhandels diente.“

© dpa-infocom, dpa:231219-99-350659/2

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