Rechtsstreit:Druck und Ärger

Black Friday

Der Begriff Black Friday ist in Deutschland als Marke geschützt.

(Foto: Bodo Marks/dpa)

Der Markenstreit um den Black Friday geht wohl vor das Bundespatentgericht. Händler hatten Abmahnungen aus Hongkong bekommen.

Von Valentin Dornis

Wer in den vergangenen Jahren in Deutschland mit dem Black Friday werben wollte, der dürfte Post aus Hongkong bekommen haben. Denn der Begriff Black Friday ist in Deutschland als Marke geschützt - die Rechte hat eine Hongkonger Firma inne. Und diese war stets darauf bedacht, ihre Rechte durchzusetzen. Auch in zahlreichen Auseinandersetzungen mit deutschen Firmen. Diese waren der Ansicht, die allgemein gebräuchliche Bezeichnung eines Tages könne nicht geschützt und die Marke müsse gelöscht werden.

Der Streit dauerte mindestens zwei Jahre. Im März dieses Jahres entschied das Deutsche Patent- und Markenamt schließlich, den zahlreichen Löschungsanträgen stattzugeben. Bei dem Begriff Black Friday handele es sich auch in Deutschland nur um einen "sachbezogenen, werbenden Hinweis auf den Freitag nach Thanksgiving", an dem deutsche Händler mit Rabatten werben würden. Doch die Rechteinhaberin aus Hongkong legte Beschwerde ein, nun geht die Auseinandersetzung wohl vor das Bundespatentgericht.

Viele Experten sagen, der Name hätte nie geschützt werden dürfen

Die Marke war 2013 eingetragen worden. Viele Markenrechtsexperten sind der Ansicht, dass allein das schon nicht hätte geschehen dürfen. Über einen Zwischenhändler gingen die Markenrechte am Black Friday schließlich an die Super Unions Holding in Hongkong, die dann nach eigenen Angaben die alleinigen Nutzungsrechte an der Marke als Lizenz an die österreichische Black Friday GmbH vergab. Auszüge aus den Handelsregistern in Wien und Hongkong zeigten eine Verbindung zwischen den beiden Unternehmen. Die Black Friday GmbH beteuerte in den vergangenen Jahren mehrfach, bis auf die Lizenzvereinbarung gebe es keine Verbindungen zu der Hongkonger Firma.

Von diesem Unternehmen wurden nämlich Händler mit Nachrichten und Abmahnungen gewarnt, den Begriff Black Friday nicht zu nutzen. Oft verbunden mit dem Hinweis, dass die Black Friday GmbH die einzige Lizenznehmerin sei. Diese österreichische Firma verdient ihr Geld wiederum mit Werbung auf der eigenen Homepage, die Händler buchen können. Denn die Homepage wird bei Google gut gefunden, wenn man nach dem Black Friday sucht. Mit einer Werbeanzeige auf dieser Seite sollen Händler also mehr Kunden gewinnen. Auch andere Firmen verdienen mit dem Konzept, über eine gute Google-Platzierung Werbung zum Black Friday zu verkaufen, Geld - teilweise schon, bevor die österreichische Black Friday GmbH ihr Geschäft damit ausbaute. Mindestens ein solcher Konkurrent berichtete in den vergangenen Jahren, mit der Lizenzvereinbarung massiv unter Druck gesetzt worden zu sein.

Die Black Friday GmbH, die mit vielen bekannten Marken und auch mit einem großen deutschen Medienhaus kooperiert, warb in Werbe-Präsentationen, die Händler bekamen, auch in diesem Jahr mit dem Hinweis auf die Markenlizenz.

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