Sparkassen-Farbe vor Europäischem Gerichtshof:Woran denken Sie bei diesem Rot?

Sparkassen gegen Santander-Bank

Wem gehört das Rot? 70 Prozent der Deutschen verbinden die Farbe mit der Sparkasse.

(Foto: dpa)

Sparkassen und Santander-Bank verwenden einen ähnlichen Farbton in ihren Logos - und streiten, wer ihn verwenden darf. Der Fall soll nun auf europäischer Ebene entschieden werden. Die Sparkassen versuchen zu beweisen, dass die Deutschen bei diesem bestimmten Rot nur an das eine denken.

Die Deutsche Post ist Gelb, die Telekom Magenta - Sparkasse und Santander-Bank verwenden beide Rot als Erkennungszeichen. Im Streit der Banken um die Signalfarbe hat das Bundespatentgericht nun strittige Punkte an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergereicht. Das Verfahren werde bis zur Beantwortung der Fragen ausgesetzt, erklärte Richter Achim Bender in München.

Die spanische Santander-Bank hatte auf die Löschung der Farbmarke beim Deutschen Patentamt geklagt. Im Kern geht es um die Frage, wie viele Menschen die Farbe zweifellos der Sparkasse zuordnen können, damit der Schutz berechtigt ist. "Reichen 70 Prozent oder reichen 70 Prozent nicht?", formulierte eine Sprecherin des Bundespatentgerichts die Frage, die nun der EuGH beantworten muss. Es könne nun etwa ein bis zwei Jahre dauern, bis die Entscheidung in Luxemburg getroffen sei. Bis dahin liege das Verfahren in Deutschland auf Eis.

Der Sparkassen- und Giroverband zeigte sich überrascht von der Aussetzung des Verfahrens. Der EuGH gebe sonst nur vor, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung Farbe und Marke einander zuordnen könne - über die tatsächliche Prozentzahl sollte bisher national entschieden werden. Die Sparkasse hatte im bisherigen Verfahren mit Studien versucht, die Kopplung des Unternehmens an die Farbe Rot zu belegen: "Wir haben in inzwischen vier Umfragen dargelegt, dass jeweils zwei Drittel der Menschen in Deutschland die Farbmarke Rot bei Finanzdienstleistungen mit den Sparkassen verbinden", sagte Pressesprecher Stefan Marotzke.

2007 ließen sich die Sparkassen ihr Rot schützen

Santander dagegen begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Es sei angemessen, Fragen dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen, da eine Reihe von europarechtlichen Bezügen bestünden, hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens. Im Prozess hatten die Anwälte argumentiert, dass Blau und Rot die häufigsten Farben für Banken seien. Rot werde nicht in besonderer Weise mit dem Konkurrenten in Verbindung gebracht.

Die deutschen Sparkassen verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe. Die spanische Santander-Bank verwendet seit den 80er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14. Im Jahr 2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen und verklagten Santander schon 2009 vor dem Hamburger Landgericht, das Rot in Deutschland nicht mehr zu verwenden. Im Gegenzug klagte Santander auf Löschung der Farb-Schutzmarke beim Patentamt. Nun wird sich erst einmal die EU mit dem Farbenkrieg der Banken auseinandersetzen müssen.

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