Zu den ehernen Grundsätzen der Versicherungslehre gehört, dass man ein brennendes Haus nicht versichern kann. Ist der Schaden erst einmal eingetreten, kann man sich nicht mehr dagegen absichern, so die Logik.
Rechtsschutz:Nachträglich versichert
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Die Arag bietet künftig einen Schutz vor Schäden von einst an. Das lohnt sich für den Versicherer, aber nicht immer für den Kunden. Denn billig ist das Ganze nicht.
Von Herbert Fromme, Düsseldorf
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