Recht auf Vergessen:Zehntausende wollen Links aus Google-Suche entfernen

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"Hallo Google, ich will auch was löschen." Das denken sich offenbar derzeit viele Europäer. (Foto: AP)

Das Recht auf Vergessen wird für Google zum Problem: Zehntausende Löschanträge sind inzwischen bei dem amerikanischen Unternehmen eingegangen. Schon gibt es eine Debatte über die Pressefreiheit.

  • Bei Google sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 70 000 Löschanträge eingegangen. Insgesamt sollen dadurch mehr als 267 000 Links gestrichen werden.
  • In Großbritannien löscht Google nach einer Kontroverse nun doch keine Links zu mehreren Artikeln der Tageszeitung The Guardian.

Das Ausmaß des Urteils

Wenige Wochen nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Recht auf Vergessen im Internet festgelegt hat, zeigt sich, welch weitreichende Folgen das Urteil hat. Google hat nach eigenen Angaben europaweit mehr als 70 000 Anträge auf die Entfernung von Links aus seinen Suchergebnissen erhalten. Insgesamt wollen Bürger mehr als 267 000 Links streichen lassen, teilte Google mit. Aus Deutschland kämen mehr als 12 000 Anträge. Google hatte vor einer Woche mit dem Entfernen von Links begonnen. Wie vielen Anträgen bereits stattgegeben wurde, wollte ein Sprecher nicht sagen.

Die Folgen des Urteils

Die Folgen des umstrittenen Urteils werden jetzt beispielsweise in Großbritannien sichtbar. Dort ist es zu einer Debatte über die Pressefreiheit gekommen, nachdem mehrere Journalisten sich öffentlich beschwert hatten, dass Links zu ihren Artikeln aus der Suchmaschine entfernt werden. Ein Autor der Tageszeitung Guardian schrieb etwa, Google habe Links zu kritischen Artikeln über einen Schiedsrichter aus dem Suchindex entfernt. Laut der Nachrichtenagentur Reuters hat Google die Löschung inzwischen aber rückgängig gemacht. Links zu einem Artikel der BBC bleiben offenbar aber weiter gelöscht. Der Artikel handelt von den Verfehlungen des früheren Chefs der Beinahe-Pleitebank Merrill Lynch, Earnest Stanley O'Neal. O'Neal bestreitet, etwas mit der Löschung zu tun zu haben.

Das Urteil

Der EuGH hatte Mitte Mai entschieden, dass Europas Bürger von Suchmaschinen wie Google verlangen können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnissen verschwinden zu lassen. Google müsse die Links aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn die Informationen das Recht auf Privatsphäre der Betroffenen verletzen. Dabei geht es nur um Ergebnisse, die bei der Suche nach Personen angezeigt werden.

© Süddeutsche.de/dpa/pauk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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