Süddeutsche Zeitung

OHB:Zwangspause für Galileo

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Verzögerungen beim Satelliten-Navigationsprogramm waren bisher nicht selten - die OHB-Klage könnte weitere bringen.

Von Dieter Sürig, München

Die Klage des Satellitenkonstrukteurs OHB gegen die Vergabe der Galileo-Aufträge könnte den Aufbau der zweiten Generation des Satelliten-Navigationssystems jahrelang verzögern. Das EU-Gericht hatte die Vertragsunterzeichnung am vergangenen Sonntag untersagt - zwei Tage nach Eingang der Klage. Nach einem etwa zweijährigen Vergabeverfahren hatte die Europäische Kommission im Januar den Konzernen Airbus und Thales-Alenia Space den Zuschlag gegeben, jeweils sechs Satelliten bauen zu dürfen - für insgesamt 1,47 Milliarden Euro. Das Bremer Unternehmen OHB, das die meisten Satelliten der ersten Generation gebaut hat und noch zwölf ausliefern muss, war leer ausgegangen. "Das ist ökonomisch gar nicht so wichtig, aber psychologisch sind die Folgen gravierend", sagte Vorstandschef Marco Fuchs seinerzeit. Nun geht das börsennotierte Unternehmen gerichtlich gegen die Vergabe vor. Die Gründe sind in Bremen nicht zu erfahren.

Dass OHB Erfolg beim Gericht der Europäischen Union (EuG) hat, zeugt für Rechtsexperten davon, dass das Familienunternehmen triftige Argumente gegen die Vergabe auf den Tisch legen konnte. "Es ist extrem ungewöhnlich, dass das Gericht der EU einen einstweiligen Rechtsschutz und die Aussetzung der Vertragsunterschrift anordnet", sagt der Kölner Weltraumjurist Ingo Baumann. "Dafür musste OHB außer der Dringlichkeit auch dem ersten Anschein nach rechtfertigende Sach- und Rechtsgründe vorbringen." Diese bleiben unklar, doch berichtet der Branchendienst Space Intel Report, dass ein oder mehrere OHB-Mitarbeiter bei ihrem Wechsel zu Airbus Details zu Galileo-Verträgen verraten haben könnten.

Worauf die OHB-Klage abzielt, ist jedoch nicht bekannt. "Es gibt nur die Möglichkeit, eine Nichtigkeitsklage anzustrengen oder auf Schadenersatz zu klagen", sagt Baumann. Bei Ersterem könnte das Ergebnis der Vergabe revidiert werden. "Das Hauptsacheverfahren im vorliegenden Fall könnte bis zu zwei Jahre dauern", so Baumann. Es gebe aber Optionen für ein beschleunigtes Verfahren. Aus Kommissionskreisen ist zu vernehmen, dass man stichhaltige Argumente habe, "um die Situation so schnell wie möglich zu bereinigen". Ein Sprecher des EU-Gerichts bestätigt, dass der vorläufige Beschluss "ohne vorherige Anhörung der Kommission" erfolgt sei. Diese habe nun "Gelegenheit, zu dem Aussetzungsantrag Stellung zu nehmen". Auch die europäische Raumfahrtagentur Esa ist daran interessiert, den Konflikt rasch beizulegen. Man arbeite eng mit der Kommission zusammen, "um die Angelegenheit zu klären, damit dieses Projekt von strategischem Interesse für Europa so schnell wie möglich vorankommt", hieß es aus Paris.

Die OHB-Aktie hatte bereits am Dienstag, vor Bekanntwerden der Klage, um gut vier Prozent auf 41 Euro zugelegt und zog am Freitag zeitweise auf 43 Euro an.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir fälschlicherweise geschrieben, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Antrag des Unternehmens OHB eine Vertragsunterzeichnung der Europäischen Kommission vorläufig untersagt habe. Die Vergabe der nächsten Galileo-Aufträge an Airbus und Thales-Alenia Space hat aber das Gericht der Europäischen Union (EuG), ein nachgeordnetes Gericht des EuGH, vorläufig gestoppt.

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SZ vom 06.02.2021
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