Prüfverfahren:Brüssel prüft deutsche Steuerbescheide

Die EU-Kommission prüft nun auch in Deutschland, ob einigen Unternehmen hierzulande überzogene Steuervergünstigungen eingeräumt werden, die ihnen unfaire Vorteile gegenüber anderen verschaffen.

Die EU-Kommission will nun auch deutsche Steuerregelungen für Unternehmen genauer unter die Lupe nehmen. Die Behörde forderte nach eigenen Angaben am Montag ausgewählte Steuervorbescheide an. Dies sind schriftliche Erklärungen von Steuerbehörden an Unternehmen, die im Vorhinein festlegen, wie die Unternehmensteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Luxemburg war wegen solcher Bescheide in der sogenannten Luxleaks-Affäre in den Verdacht geraten, internationalen Großkonzernen wie Amazon unfaire Vorteile einzuräumen.

Ähnliche Anfragen gingen am Montag auch an 14 weitere Mitgliedstaaten. Durchschnittlich wurden nach Angaben aus EU-Kreisen fünf bis zehn Steuervorbescheide ("tax rulings") angefordert. "Wir werden diese sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob Mitgliedstaaten mit Hilfe von Steuervorbescheiden einzelnen Unternehmen selektive Steuervergünstigungen gewähren und damit gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen", erklärte EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Hintergrund des EU-weiten Prüfverfahrens sind neben der "Luxleaks-Affäre" möglicherweise illegale Regelungen für den iPhone-Konzern Apple in Irland und die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden. Aus diesen Ländern sowie aus Malta, Großbritannien und Zypern hatte die Kommission bereits Informationen angefordert.

© SZ vom 09.06.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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