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Prozesstermin verschoben:Mammutprozess gegen Telekom verzögert sich

Der zweite Verhandlungstermin im Schadenersatzprozess tausender Kleinanleger gegen die Telekom ist vom 21. Juni auf auf den 25. Oktober verlegt worden. Die Klägeranwälte brauchen mehr Zeit für die Prüfung eines Gutachtens.

Die Klägeranwälte hätten die Verschiebung beantragt, weil sie noch keine Gelegenheit gehabt hätten, das Gutachten der Staatsanwaltschaft Bonn zur Bewertung des Immobilienbesitzes auszuwerten.

Rund 15.000 Aktionäre werfen dem Ex-Monopolisten vor, seine Gebäude und Grundstücke vor den Börsengängen zu hoch bewertet zu haben und verlangen ihr Geld zurück.

Medienberichten zufolge stützt das Gutachten diese Einschätzung. Demnach habe die Telekom die Immobilien in ihrer Eröffnungsbilanz 1995 kurz vor dem Börsengang rund 2,8 Milliarden Mark (rund 1,4 Milliarden Euro) zu hoch angesetzt. Für den zweiten Börsengang sei der Immobilienbesitz 1998 etwa drei Milliarden Mark zu hoch ausgewiesen worden.

Kritik des Richters

Zum Prozessauftakt im November vergangenen Jahres hatte der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff die umstrittene Bewertung der Konzernimmobilien kritisiert.

Die Telekom beharrte dagegen stets auf der Rechtmäßigkeit ihrer Bewertung und zweifelte die Methode des Gutachters an, der die Immobilien nach Art der Nutzung und Lage bewertet habe.

Einzelbewertung im Gesetz vorgeschrieben

Im Kern geht es in dem Streit um die Frage, ob die Telekom jede der mehreren zehntausend Immobilien - wie im Gesetz vorgeschrieben - hätte einzeln bewerten müssen.

Der Konzern hatte die Gebäude und Grundstücke bei seiner Gründung 1995 in Gruppen eingeteilt und pauschal bewertet. Anfang 2001 musste die Telekom den Wert deutlich nach unten korrigieren, was den Kurs der Aktie weiter auf Talfahrt schickte.

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Quelle:
sueddeutsche.de vom 31.03.2005
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