Prozessauftakt:Ein Waffenexport und seine Abgründe

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Waffen des Herstellers Heckler&Koch (Foto: picture alliance / dpa)
  • Vor dem Langericht Stuttgart hat der Prozess gegen sechs Ex-Mitarbeiter der Waffenschmiede Heckler & Koch begonnen.
  • Ihnen wird der illegale, "gewerbs- und bandenmäßige" Export von Kriegswaffen vorgeworfen - es drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Von Stefan Mayr, Stuttgart

Peter Beyerle hat schon etliche Strafprozesse miterlebt, er war jahrelang Präsident des Landgerichts Rottweil im Schwarzwald. Am Dienstag sitzt der 77-Jährige allerdings auf der Anklagebank, doch das scheint das Selbstvertrauen des braungebrannten Juristen nicht zu schmälern. Als der Richter seinen Namen ruft, springt er zackig von seinem Platz auf. Und als der Richter bei Beyerles Adresse eine Silbe verschluckt, korrigiert der Angeklagte den Vorsitzenden der Großen Wirtschaftsstrafkammer mit fester Stimme. Ein pensionierter Vertreter der Justiz vor Gericht, das ist bei Weitem nicht die einzige Besonderheit dieses Prozesses, der da vor dem Landgericht Stuttgart begonnen hat.

Angeklagt sind sechs ehemalige Mitarbeiter der baden-württembergischen Waffenschmiede Heckler & Koch. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen illegalen Export von Kriegswaffen vor. Dabei sollen sie sich "gewerbs- und bandenmäßig" zusammengetan haben. Dem Ex-Gerichtspräsidenten, der nach seiner Pensionierung bei Heckler & Koch anheuerte, und seinen ehemaligen Kollegen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Ankläger sprechen von einem "vorsätzlichen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in besonders schwerem Fall".

Heckler & Koch
:Waffenlieferungen nach Mexiko: "Viel Glück in Acapulco"

Bald beginnt der Prozess gegen sechs Mitarbeiter der Waffenschmiede Heckler & Koch, es geht um Exporte in unsichere mexikanische Regionen. Die Geschichte dahinter offenbart ein deutsches Dilemma.

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Es geht um die Lieferung von 4700 Gewehren und Pistolen plus Zubehör nach Mexiko zwischen 2006 und 2009. Auftragswert: 4,1 Millionen Euro. Der Vorwurf: Ein Teil der Waffen landete in den Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Guerrero und Chihuahua - obwohl die Bundesregierung den Export dorthin wegen der Menschenrechtslage vor Ort nicht genehmigt habe.

Das Verfahren hatte der Rüstungsgegner Jürgen Grässlin aus Freiburg in Gang gesetzt. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Unternehmens hatte sich als Whistleblower an ihn gewendet. Grässlin erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Später erweiterte sein Anwalt Holger Rothbauer diese Anzeige auf die zuständigen Beamten in den Bundesbehörden. "Für mich gehören die Vertreter des Wirtschaftsministeriums und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit auf die Anklagebank, weil sie mitgeholfen haben, die wirkungslose Bundesstaatenlösung in Gang zu bringen." Doch die Staatsanwaltschaft sah das anders. "Es ist absolut skandalös, dass dieses Verfahren eingestellt wurde, ohne dass vorher ermittelt wurde", sagt Rothbauer.

Tatsächlich deutet auch einer der Verteidiger an, dass die Politik durchaus eine Mitschuld tragen könnte an dem Waffenexport in die Unruheprovinzen, in denen der Drogenkrieg wütet und wie etwa in Ayotzinapa 43 Studenten spurlos verschwanden. Dem Anwalt zufolge werde der Prozess zeigen, "wie politisch motivierte Regelungen es ermöglichen, dass ein offiziell nicht erwünschtes Verhalten dann doch möglich wird". Versucht da ein Verteidiger, die Schuld seiner Mandantin nach oben wegzuschieben? Oder hat er recht?

Waffen machen nun einmal nicht an Bundesstaatengrenzen Halt

Für Rüstungsgegner Grässlin ist der Fall klar: "Meiner Meinung nach müssten viel mehr Verantwortliche der Kontrollbehörden vor Gericht stehen", sagt er. Diese hätten den illegalen Waffenhandel "geduldet, wenn nicht sogar ermöglicht". Ähnlich sieht das auch die Vize-Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Agnieszka Brugger: "Der gesunde Menschenverstand sagt einem sofort, dass man in einem Land wie Mexiko nicht einfach vier Provinzen ausnehmen kann und sich darauf verlassen kann, dass Kleinwaffen dann diesen Konflikten fernbleiben." Brugger fordert strengere Gesetze. In den Gerichtsakten findet sich eine spannende Aussage eines Ministerialrats. Auf die Frage, ob den deutschen Behörden bekannt gewesen sei, dass die Waffen in Mexiko in andere Bundesländer verteilt wurden, antwortete er: "Ja, natürlich." Die entsprechenden Unterlagen seien aber als "VS-Geheim" eingestuft und damit nicht in den Gerichtsakten. Der Angeklagte Beyerle und sein Verteidiger Dietrich Quedenfeld weisen die Vorwürfe scharf zurück, der Anwalt wirft den Staatsanwälten sogar "juristische Infamie" vor. Denn in allen Exportanträgen und Genehmigungen sei stets von einer "Ausfuhr nach Mexiko" die Rede gewesen. Nie habe es eine Einschränkung auf bestimmte Bundesländer gegeben. Vielmehr seien die "verbotenen Staaten" von den Ermittlern "im Nachhinein hineingezaubert" worden. Überhaupt habe Heckler & Koch ausschließlich die mexikanische Waffenbehörde DCAM beliefert. Und nur diese habe die Gewehre danach weiterverkauft. Das Unternehmen wird in dem Prozess von zwei Anwälten vertreten, als "Nebenbeteiligte" droht ihm eine Geldbuße. Ein Anwalt spricht von einem "grundlegenden Wandel" in der Firma, um der "gesellschaftlichen Verantwortung" gerecht zu werden.

Am ersten Prozesstag spricht Richter Frank Maurer von einem "in jeder Hinsicht ungewöhnlichen" und "äußerst komplexen" Verfahren. "Die Gretchenfrage wird sein: Was ist Inhalt der Genehmigungen?" Maurer hat 2016 den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking freigesprochen und dabei den Staatsanwälten eine verbale Ohrfeige verpasst: An den Vorwürfen sei "nichts dran", sprach er, "weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte". Ob auch der Prozess gegen Heckler & Koch so endet, ließ Maurer noch nicht durchblicken. Er hat 25 Sitzungstage angesetzt, das Urteil wird im Oktober gesprochen.

Anzeige-Erstatter Grässlin prophezeit schon jetzt Freisprüche und milde Urteile. Die Hauptschuld könnte der Richter den Bundesbehörden geben, weil sie ein Schlupfloch ließen und aktiv beide Augen zudrückten. Strafrechtliche Konsequenzen würde das aber nicht mehr haben. Die Taten wären dann verjährt.

© SZ vom 16.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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