Prozess wegen Bilanzfälschung:Richter kritisiert Ex-LBBW-Vorstand

Auftakt im LBBW Prozess

Auftakt im LBBW-Prozess im Landgericht Stuttgart

(Foto: Uli Deck/dpa)

Haben die Chefs einer öffentlichen Bank Risiken in der Bilanz verschleiert? Später brauchte die LBBW Rettungsgeld in Milliardenhöhe. Ein Urteil könnte Konsequenzen für die ganze Bankenbranche haben.

Der wegen Bilanzfälschung angeklagte Ex-Vorstand der Landesbank Baden-Württemberg muss im Prozess um Verfehlungen vor der Finanzkrise eine Verurteilung fürchten. Das Landgericht Stuttgart sei zu der vorläufigen rechtlichen Einschätzung gekommen, dass die LBBW mehrere Zweckgesellschaften in der Bilanz hätte konsolidieren müssen, sagte der Vorsitzende Richter Hartmut Schnelle am Donnerstag beim Prozessauftakt in Stuttgart.

Die LBBW-Eigentümer - das Land Baden-Württemberg, die dortigen Sparkassen und die Stadt Stuttgart - haben die Bank am Höhepunkt der Finanzkrise 2009 mit einer Kapitalspritze von fünf Milliarden Euro vor dem Aus gerettet. Zudem legten sie einen gut zwölf Milliarden Euro schweren Rettungsschirm für riskante Papiere auf. Die Staatsanwaltschaft wirft den Vorständen vor, in den Jahren zuvor die wahre Lage der Bank verschleiert zu haben.

Sieben ehemalige und aktuelle LBBW-Vorständen sollen laut Staatsanwaltschaft Zweckgesellschaften zu Unrecht nicht konsolidiert haben. So hätten sie die Lage der Bank in den Jahresabschlüssen 2005 und 2006 zu positiv dargestellt. Im Geschäftsbericht 2008 habe der Vorstand die desolate Situation des Institut ebenfalls nicht angemessen offengelegt.

Die Angeklagten rund um den 2009 abgetreten LBBW-Chef Siegfried Jaschinski haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie sind der Ansicht, dass es nach der damaligen Rechtslage legal war, die Zweckgesellschaften nicht in die Bilanz einzubeziehen. Auch die Darstellung der Risiken im Geschäftsbericht 2008 war aus ihrer Sicht zutreffend. Weder die Finanzaufsicht BaFin noch die Prüfstelle für Rechnungslegung hätten damals Einwände gehabt.

Richter Schnelle ist nach Durchsicht der Akten zu der Einschätzung gekommen, dass die Bank bei den Zweckgesellschaften "Strohmänner als Direktoren" eingesetzt habe. Wegen dieses Treuhandverhältnisses hätten die Zweckgesellschaften in der LBBW-Bilanz konsolidiert werden müssen.

Sollte das Gericht auch am Ende des Verfahrens bei dieser Einschätzung bleiben, müssten womöglich auch andere Geldhäuser zittern - schließlich sind Zweckgesellschaften in der Finanzbranche weit verbreitet. "Das ist kein LBBW-spezifisches Thema, sonder eines der gesamten Bankenbranche", sagte Jaschinski.

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